Rauchverbot | Neue Regelung trat in der Nach auf Freitag in Kraft
Auch in Österreich darf in Restaurants nicht mehr geraucht werden
Auch in Österreich gilt ab sofort ein völliges Rauchverbot in Cafés, Restaurants und anderen Lokalen. Das entsprechende Gesetz trat nach jahrelangem Streit in der Nacht zum Freitag in Kraft.
Zuvor hatten sich in unzähligen Kneipen Raucher noch auf eine "letzte Tschick" versammelt. Auf den eigens organisierten Partys wurden die Glimmstengel vielerorts kostenlos verteilt.
Ein Verstoss gegen die neue Regelung kann teuer werden: Widerrechtlich rauchende Gäste müssen beim ersten Mal 100 Euro zahlen, im Wiederholungsfall drohen bis zu 1000 Euro Strafe.
Noch heftiger trifft es Gastwirte, in deren Lokalen die neue Regelung nicht eingehalten wird: Die erste Anzeige kostet 800 Euro, die Höchststrafe bei "Wiederholungstätern" beträgt 10'000 Euro.
Bisher galt in Österreich bereits ein allgemeines Rauchverbot in Gaststätten - allerdings mit Ausnahmen. So durfte in Lokalen mit bis zu 50 Quadratmetern Fläche überall gequalmt werden. Grössere Restaurants wiederum konnten mit eigenen Raucherbereichen das Verbot umgehen. Diese Ausnahmen sind nun gestrichen.
Schicksal von Shisha-Bars offen
Offen ist allerdings noch das Schicksal von Shisha-Bars. Mehrere Betreiber solcher Bars sind vor Gericht gezogen, mit einer Entscheidung wird nach Angaben der Nachrichtenagentur APA nicht vor 2020 gerechnet.
Das Gesetz für das komplette Rauchverbot war im Juli vom Parlament verabschiedet worden, dagegen stimmte lediglich die rechtspopulistische FPÖ. Zuvor hatten fast 900'000 Menschen eine Petition unterzeichnet, dass ihr Land nicht mehr "der Aschenbecher Europas" sein solle. Mit seinen bisher geltenden Ausnahmen war Österreich eines der letzten Länder in der EU, in denen in Restaurants noch geraucht werden durfte.
Österreich ist der einzige der 35 OECD-Staaten, in denen der Anteil der Raucher an der Gesamtbevölkerung seit den 1970er Jahren nicht gesunken ist. Rund 24 Prozent der Österreicher greifen zum Glimmstengel - im EU-Durchschnitt liegt dieser Wert bei etwa 18 Prozent.
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