NSU-Prozess | Oberlandesgericht München fällt nach fünf Jahren sein Urteil
Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt
Im NSU-Prozess in Deutschland ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Mit dem historischen Urteilsspruch folgte das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft und verurteilte Zschäpe als Mittäterin an den Morden und Anschlägen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU).
Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer für den NSU zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht sprach ihn der Beihilfe zum Mord schuldig. Der Mitangeklagte Holger G. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, der Mitangeklagte André E. zu zwei Jahren und sechs Monaten, der Mitangeklagte Carsten S. zu drei Jahren Jugendstrafe.
Damit endet nach mehr als fünf Jahren einer der längsten und aufwendigsten Indizienprozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte. Es wurde aber damit gerechnet, dass Zschäpes Verteidiger Revision einlegen. Dann müsste der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen.
Zschäpe lebte 14 Jahre im Untergrund
Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die beiden Männer neun Gewerbetreibende türkischer oder griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin. Zudem verübten sie zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten.
Zwar gibt es keinen Beweis, dass Zschäpe an einem der Tatorte war. Die Anklage hatte Zschäpe allerdings eine massgebliche Rolle bei der Tarnung des Trios zugeschrieben und argumentiert, Zschäpe habe «alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mit bewirkt». Dieser Argumentation folgte das Gericht nun mit seinem Urteil.
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