Dänemark | Wegen Mordes an der schwedischen Journalistin Kim Wall
Berufungsprozess zu lebenslanger Haft für dänischen Erfinder Madsen
Mehr als vier Monate nach der Verurteilung des dänischen Erfinders Peter Madsen wegen des Mordes an der schwedischen Journalistin Kim Wall hat am Mittwoch ein Berufungsprozess begonnen. Der 47-Jährige Erfinder wendet sich vor dem Gericht in Kopenhagen gegen die lebenslange Haftstrafe.
Dieses Strafmass bedeutet in Dänemark durchschnittlich 16 Jahre hinter Gittern. Staatsanwalt Kristian Kirk sagte, bei dem Verfahren gehe es nicht darum herauszufinden, ob Madsen schuldig sei, denn das sei er zweifelsohne.
Walls Eltern und ihr Bruder waren im Gerichtssaal anwesend. Für das Berufungsverfahren sind zwei weitere Tage angesetzt - am Mittwoch und am Freitag kommender Woche. Am dritten und letzten Tag soll das Urteil verkündet werden.
Die 30-jährige Wall war am 11. August 2017 nach einem Treffen mit Madsen auf dessen selbstgebautem U-Boot "Nautilus" verschwunden. Madsen präsentierte unterschiedliche Versionen des Geschehens und stritt eine vorsätzliche Gewalttat ab.
Unter anderem gab er an, Wall sei gestorben, als ihr die Luke des U-Boots auf den Kopf gefallen sei. Ihr später gefundener Schädel wies jedoch keine entsprechenden Verletzungen auf.
Keine eindeutige Todesursache
Das Gericht sah es im April hingegen als erwiesen an, dass Madsen Wall sexuell missbrauchte, folterte, auf grausame Weise ermordete, ihre Leiche zerstückelte und im Meer verschwinden liess. Teile von Walls Leiche wurden später in der Ostsee entdeckt, sie wiesen Schnitt- und Stichverletzungen auf. Madsen bestreitet, Wall ermordet zu haben, vielmehr sei sie erstickt, lautete seine letzte Version des Hergangs.
Gerichtsmedizinische Untersuchungen ergaben, dass Wall wahrscheinlich durch Strangulierung oder einen Kehlenschnitt getötet wurde. Die Gerichtsmedizinerin Christina Jacobsen hatte jedoch bei ihrer Anhörung vor Gericht eingeräumt, dass eine Gasvergiftung nicht ausgeschlossen werden könne. Eine genaue Feststellung der Todesursache war aufgrund des Zustands von Walls Leiche unmöglich.
Zeugen, darunter mehrere Ex-Freundinnen, beschrieben den Erfinder als Anhänger brutaler Sado-Maso-Praktiken. Eine in seiner Werkstatt gefundene Computerfestplatte enthielt Fetisch-Videos, die zeigen, wie Frauen gefoltert, geköpft oder lebendig verbrannt werden. Madsen sagte aus, dass ihm die Festplatte nicht gehörte.
Kein Schuldeingeständnis
Seine Anwältin Betina Hald Engmark hatte in ihrem Schlussplädoyer die schwache Beweislage beklagt. Im Mai erklärte sie, die Berufung gegen das Strafmass bedeute kein Eingeständnis der Tat. Ihr Mandant müsse mit der Verurteilung leben. Er habe entschieden, nicht dagegen zu kämpfen. Es fehle ihm dazu die Kraft.
Wall arbeitete als freie Journalistin und war stets auf der Suche nach ungewöhnlichen Geschichten. Sie hatte vor, eine Reportage über Madsen zu schreiben. Nach ihrem Tod gründeten ihre Familie und ihre Freunde in ihrem Namen die Internationale Stiftung für Frauen in den Medien.
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