Dänemark | Einer der Laienrichter war zusammengebrochen
Berufungsverhandlung im U-Boot-Mord nach Notfall abgebrochen
Der wegen Mordes in einem U-Boot verurteilte dänische Erfinder Peter Madsen muss weiter auf den Ausgang seiner Berufung warten. Kurz vor dem Urteil brach das Gericht die Verhandlung am Freitag ab, weil einer der Laienrichter zusammengebrochen war.
Er sei ausser Lebensgefahr und wieder bei Bewusstsein, sagte eine Gerichtssprecherin kurze Zeit später. Doch die Verhandlung könne nicht fortgesetzt werden. Einen neuen Termin konnte das Gericht zunächst nicht mitteilen.
Madsen hatte die schwedische Journalistin Kim Wall vor einem Jahr im Inneren seines selbstgebauten U-Bootes getötet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die 30-Jährige mit sexuellem Motiv brutal folterte und nach ihrem Tod zerstückelt über Bord warf.
Mit der Berufung will der 47-Jährige seine lebenslange Haft abmildern. Bei einem einzelnen Mord ist eine solch harte Strafe in Dänemark selten und wird nur bei besonders brutalen Hintergründen der Tat verhängt. Den Schuldspruch wegen Mordes dagegen akzeptierte Madsen, obwohl er die Tat selbst nie zugab.
Fünf Richter urteilen über den Fall: drei professionelle und zwei Laienrichter. Während des Plädoyers der Anklage sackte einer der Männer plötzlich bewusstlos auf seinem Stuhl zusammen. Madsen selbst sprang auf und schlug die Hände offensichtlich entsetzt vor dem Gesicht zusammen. Walls Vater leistete sofort Erste Hilfe.
Ob die dreitägige Berufungsverhandlung nach dem Abbruch komplett wiederholt werden muss, blieb zunächst unklar. Nur wenn alle fünf Richter am neuen Termin zur Verfügung stehen, könnte der letzte Verhandlungstag nachgeholt werden.
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