Justiz | Wegen Vorwurf zur illegalen Anwerbung von Kunden und Geldwäscherei
Frankreich macht der UBS ab heute den Prozess
Ab Montag stehen in Paris die UBS und einige ihrer ehemaligen Angestellten vor Gericht. Die Anklage lautet auf illegale Anwerbung von Kunden und auf Geldwäscherei. Der Prozess wird sechs Wochen dauern und könnte die Grossbank teuer zu stehen kommen.
Der Prozess vor dem Pariser Strafgericht ist der Schlusspunkt eines jahrelangen Verfahrens der französischen Justiz. Sie hatte bereits 2011 gegen die UBS eine Voruntersuchung eingeleitet, ein Jahr später wurde das offizielle Verfahren eröffnet. Im Juli 2014 wurde die UBS zur Hinterlegung einer Kaution von 1,1 Milliarden Franken verpflichtet.
Im September 2015 übernahm eine auf Steuerdelikte spezialisierte Justizbehörde den Fall, die schliesslich gegen sechs Personen sowie gegen die UBS Gruppe und deren Tochterfirma UBS France Anklage erhob.
Bei den sechs Personen handelt es sich um einen ehemaligen Bürochef der UBS-Filiale in Lille, einem ehemaligen Mitglied der Geschäftsleitung der UBS France und vier ehemalige Manager der UBS Gruppe, die in dieser Zeit für Frankreich zuständig waren. Die bekannteste Person ist Raoul Weil, der von 2004 bis 2008 Chef der internationalen Vermögensverwaltung bei der UBS war. Ihnen wirft die Anklage Geldwäsche von Erträgen aus Steuerbetrug und unerlaubte Anwerbung von Kunden vor. Die Anklage gegen die UBS selbst lautet auf Geldwäscherei.
Neben den Angeklagten hat die französische Justiz auch mehrere Zeugen vorgeladen. Darunter findet sich unter anderem auch Peter Kurer, von 2008 bis 2009 UBS-Verwaltungsratspräsident und davor Chefjurist der Grossbank.
Busse von bis 5 Milliarden Euro möglich
Für die UBS könnte der Justizfall teuer werden. Für Geldwäscherei sieht nämlich das französische Gesetz Bussen von bis zur Hälfte der gewaschenen Vermögenswerte vor. Diese beziffert die französische Justiz auf 8 bis 10 Milliarden Euro.
Die Grossbank gibt sich vor dem Prozess kämpferisch. «Nach mehr als sechs Jahren Verfahren, werden wir endlich die Gelegenheit haben, auf die unbegründeten und oft den Medien zugespielten Anschuldigungen antworten zu können», schreibt die UBS auf Anfrage der AWP. Die Bank werde ihre Position vor Gericht mit Nachdruck vertreten.
Die französische Justiz hat für den Prozess sechs Wochen vorgesehen. Der letzte Prozesstag soll am 15. November stattfinden. Weil in solchen Fällen jedoch häufig die Anwälte der Angeklagten auf Rückweisung oder auf Nichtigkeit der Anklage plädieren, könnte der Prozess schon am ersten Tag auf später verschoben werden.
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