Deutschland | Weiterer Tatverdächtiger in Schnellverfahren verurteilt
Fünf Monate Haft wegen Hitlergrusses in Chemnitz
Nach den Demonstrationen rechtsgerichteter Gruppen vor rund zwei Wochen in Chemnitz ist ein weiterer Tatverdächtiger in einem Schnellverfahren verurteilt worden. Das Amtsgericht Chemnitz verhängte gegen den 34-Jährigen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine fünfmonatige Haftstrafe.
Dies teilte am Freitag ein Gerichtssprecher mit. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Mann auf einer Demonstration Ende August den Hitlergruss gezeigt.
Der 34-jährige Chemnitzer hat demnach bereits eine Vielzahl von Vorstrafen, darunter wegen Körperverletzungsdelikten. Auch deshalb sei das Gericht davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht gegeben seien.
Bereits am Donnerstag war in einem ersten beschleunigten Strafverfahren ein 33-Jähriger wegen des Zeigens des Hitlergrusses auf einer Demonstration in Chemnitz und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Ausserdem muss er 2000 Euro an die Staatskasse zahlen.
In Chemnitz war am letzten Augustwochenende ein 35-jähriger Mann erstochen worden. Die Tatverdächtigen stammen mutmasslich aus Syrien und dem Irak, sie sitzen in Untersuchungshaft. Nach einem weiteren Tatverdächtigen wird noch gefahndet.
Das Tötungsdelikt zog zahlreiche Demonstrationen auch rechter Gruppen in der Stadt nach sich, die teilweise in Gewalttätigkeiten mündeten. Für Freitagabend rief Pro Chemnitz erneut zu einer Demonstration in der Innenstadt auf.
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