Ausland | Trotz Freilassung und Ausreise
Gericht bestätigt Verfahren gegen Yücel Ende Juni
Die türkische Justiz hat den Beginn eines Strafverfahrens gegen den deutschen "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel trotz dessen Ausreise aus der Türkei bestätigt.
Als ersten Tag der Verhandlung im zentralen Justizgebäude im Istanbuler Stadtteil Caglayan sei der 28. Juni angesetzt, teilte das 32. Strafgericht am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur DPA mit. Der deutsch-türkische Journalist war am vergangenen Freitag - mehr als ein Jahr nach seiner Festnahme - überraschend aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er war noch am selben Tag aus der Türkei ausgereist.
Das Gericht hatte Yücels Freilassung angeordnet. Zugleich hatte das Gericht nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft angenommen. Darin wird Yücel Terrorpropaganda und Volksverhetzung vorgeworfen. Anadolu hatte gemeldet, Yücel drohten bis zu 18 Jahre Haft.
Yücel und die deutsche Regierung hatten wegen der langen U-Haft mit zunehmender Vehemenz die Vorlage einer Anklageschrift gefordert. Die Anklageschrift, die der DPA vorliegt, entspricht in weiten Teilen dem richterlichen Beschluss zur Untersuchungshaft vom 27. Februar 2017. Sie trägt das Datum vom 13. Februar und ist mir nur drei Seiten Umfang ungewöhnlich kurz.
Zum Vergleich: Die Anklageschrift gegen den inhaftierten früheren Chef der pro-kurdischen Oppositionspartei HDP, Selahattin Demirtas, umfasst mehr als 600 Seiten.
Als Beweise gegen Yücel führt die Staatsanwaltschaft nach rund einjährigen Ermittlungen im Wesentlichen acht Artikel des Korrespondenten an. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte im vergangenen April gesagt, Yücel sei "ein richtiger Agent und Terrorist" gewesen. Dazu liege "Bildmaterial und das alles vor".
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