Deutschland | Frauen über Jahre seelisch und körperlich schwer misshandelt
Lange Freiheitsstrafen im Mordprozess um das "Horrorhaus" Höxter
Im Mordprozess um den Tod zweier Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter sind die beiden Angeklagten zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Paderborn verhängte gegen Angelika W. am Freitag 13 Jahre Haft und gegen ihren Ex-Mann Wilfried W. elf Jahre.
Der 48-Jährige soll in einer Psychiatrie untergebracht werden. Damit folge das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern nicht.
Die Fakten waren in dem Prozess weitgehend unstrittig: Über Jahre hinweg hatte das deutsche Paar Frauen mit Kontaktanzeigen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort seelisch und körperlich schwer misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen überlebten die Quälereien nicht.
Eine starb in einem Spital, beim zweiten Opfer fanden die Ermittler keine Leiche mehr. Wie Angelika W. selbst ausgesagte, hatten sie und ihr Ex-Mann die Leiche der Frau eingefroren, zersägt, verbrannt und die Asche anschliessend im Winter an den Strassenrändern des Dorfes verstreut. Die Richter werteten die beiden Taten als Mord durch Unterlassen und versuchten Mord.
Umfassend gestanden
Angelika W. hatte umfassend gestanden und ihren Ex-Mann Wilfried W. immer wieder schwer belastet. Wilfried W. hingegen beschuldigte seine 49-jährige Ex-Frau schwer. Mehrere Opfer hatten als Zeugen über das Geschehen in dem Haus berichtet.
In ihrem letzten Wort unmittelbar vor dem Urteil hatte Angelika W. erstmals deutliche Worte der Entschuldigung an die Opfer gerichtet. "Ich möchte mich in aller Form bei allen Frauen entschuldigen, denen ich Leid angetan habe", sagte sie. Ihr Ex-Mann sagte: "Ich wusste nicht, was richtig oder falsch ist. Deswegen wäre eine Therapie gar nicht so schlecht."
Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten für die beiden Angeklagten lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Wilfried W. sollte nach dem Willen der Anklage in einer Psychiatrie untergebracht werden.
Die Strafanträge der Verteidiger waren dagegen deutlich niedriger ausgefallen. Für Wilfried W. hatten die Anwälte wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sieben Jahre und sechs Monate Haft gefordert, da er nur vermindert schuldfähig sei. Für Angelika W. hatten ihre Verteidiger einen Freispruch gefordert, weil es für den angeklagten Straftatbestand Mord durch Unterlassen an Beweisen mangle.
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