Justiz | Nach Verurteilung zu lebenslanger Haft
Madsen geht in Berufung
Nach seiner Verurteilung für einen Mord in einem U-Boot geht der dänische Erfinder Peter Madsen in Berufung. Das sagte seine Verteidigerin am Mittwoch in Kopenhagen.
Dort war Madsen zuvor zur Höchststrafe verurteilt worden - das Gericht schickte ihn lebenslang ins Gefängnis. Es sah als erwiesen an, dass Madsen die 30 Jahre alte schwedische Journalistin Kim Wall missbraucht und dann ermordet habe.
Die Jury aus einem professionellen Richter und zwei Geschworenen befand den 47-Jährigen schuldig, die 30-jährige Wall im August auf seinem U-Boot sexuell missbraucht, ermordet und zerstückelt zu haben.
Widersprüchliche Aussagen
Wall war am 11. August nach einem Treffen mit Madsen auf dessen selbstgebautem U-Boot «Nautilus» als vermisst gemeldet worden. Madsen behauptete zunächst, er habe sie nach einer Havarie sicher an Land gebracht.
Als ihre Leichenteile in der Ostsee gefunden wurden, sagte er, Wall sei bei einem Unfall an Bord ums Leben gekommen und er habe ihre Leiche im Meer entsorgt. Später änderte er seine Version nochmals und sagte, Wall sei nach einem plötzlichen Druckabfall an Bord gestorben.
16 Jahre hinter Gittern
Die Staatsanwaltschaft warf Madsen vor, die Tat genau geplant zu haben. Er habe sie an Bord seines U-Boots ermordet, um seine sexuellen Fantasien auszuleben. Die Ankläger zeichneten von Madsen das Bild eines sexuell perversen Sadisten mit narzisstischen und psychopathischen Zügen. Das Strafmass der lebenslangen Haft bedeutet in Dänemark durchschnittlich 16 Jahre hinter Gittern.
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