USA | Lobbyistentätigkeit für prorussische Kräfte in der Ukraine
Trumps Ex-Wahlkampfchef will zu Russland-Ermittlung aussagen
Paul Manafort, der frühere Wahlkampfleiter von US-Präsident Donald Trump, hat sich bereit erklärt, mit den Ermittlungen zur Russland-Affäre zu kooperieren.
Bei einer Anhörung vor Gericht in Washington bekannte sich der bereits wegen Finanzvergehen verurteilte Manafort am Freitag zugleich einer Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten schuldig. Sein Schuldplädoyer gab er im Rahmen einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft ab.
Das Weisse Haus erklärte unverzüglich, Manaforts Schuldbekenntnis habe mit Trump "absolut nichts zu tun". Tatsächlich beziehen sich die gegen den 69-Jährigen vorgebrachten Anklagepunkte nicht auf den Verdacht, Trumps Wahlkampfteam könne illegal mit Moskau kooperiert haben, sondern auf Manaforts frühere Lobbyistentätigkeit für prorussische Kräfte in der Ukraine.
Allerdings ist nicht auszuschliessen, dass die von Manafort jetzt bekundete Kooperationsbereitschaft möglicherweise neue Informationen zum Kern der Russland-Affäre ans Licht bringt. Sollte das Gericht die Vereinbarung zwischen Manafort und der Staatsanwaltschaft absegnen, würde der bislang geplante zweite Prozess gegen den Ex-Lobbyisten ausfallen.
Erster Prozess wegen Steuerbetrug
In dem ersten Prozess war Manafort im August wegen Steuer- und Bankenbetrugs schuldig gesprochen worden, die Verkündung seines Strafmasses in diesem Verfahren steht noch aus. Wie dieser Schuldspruch beruhen auch die im Vorfeld des nun möglicherweise ausfallenden zweiten Prozesses erhobenen Anklagepunkte gegen den früheren Trump-Berater auf den Untersuchungen des Sonderermittlers Robert Mueller.
Die jetzt veröffentlichten Dokumente zeigen, dass die Staatsanwaltschaft im Gegenzug für Manaforts Schuldeingeständnis einen Teil der bislang geplanten Anklagepunkte fallen lassen will.
Geldwäsche und Verschwörung zum Betrug
Gestrichen werden sollen unter anderem Anschuldigungen gegen Manafort, die sich auf mutmassliche Geldwäsche und Nicht-Registrierung von Lobbyistentätigkeiten bei den US-Behörden beziehen. Die beiden verbleibenden Anklagepunkte beziehen sich auf Verschwörung zum Betrug an den US-Behörden - wegen mutmasslicher Falschaussagen Manaforts - sowie Verschwörung zur Behinderung der Justiz. Mit letzterem Punkt sind mutmassliche Versuche Manaforts gemeint, Einfluss auf Zeugen zu nehmen.
Wie im ersten Verfahren beziehen sich auch diese Vorwürfe der Ermittler gegen Manafort nicht direkt auf die Russland-Affäre, sondern auf dessen frühere Lobbyistentätigkeit für prorussische Kräfte in der Ukraine. Der im Mai 2017 wegen der Russland-Affäre eingesetzte Sonderermittler ist befugt, auch anderen möglichen Straftatbeständen nachzugehen, auf die er im Zuge seiner Untersuchungen stösst.
Die Russland-Affäre stellt für Trump eine schwere Belastung seiner Präsidentschaft dar. Er bestreitet jegliche Absprachen mit Moskau über die Hackerattacken auf das Umfeld seiner früheren Wahlkampfrivalin Hillary Clinton. Die diesbezüglichen Ermittlungen prangert Trump regelmässig als politisch motivierte "Hexenjagd" an.
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