Justiz | Rechtsmittel von Oscar Pistorius ausgeschöpft
Verfassungsgericht weist Berufungsantrag von Pistorius zurück
Die jahrelange Justizsaga um den früheren Paralympics-Star Oscar Pistorius ist zu Ende: Das südafrikanische Verfassungsgericht wies Pistorius' Berufungsantrag gegen seine Verurteilung zu 13 Jahren Gefängnis wegen Mordes zurück, wie das Gericht am Montag bekannt gab.
Zur Begründung hiess es in der auf den 28. März datierten Entscheidung, es handle sich nicht um eine Verfassungsangelegenheit. Damit sind für Pistorius alle Rechtsmittel ausgeschöpft, wie die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte. "Es gibt keine anderen juristischen Möglichkeiten mehr für den Verurteilten", sagte Behördensprecher Luvuyo Mfaku.
Pistorius war im Oktober 2014 wegen "fahrlässiger Tötung" seiner Freundin Reeva Steenkamp zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft, die auf Mord plädiert hatte, ging in Berufung. 2015 stufte das höchste Berufungsgericht die Tat als Mord ein, 2016 wurde Pistorius zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Nach einem erneuten Einspruch der Staatsanwaltschaft erhöhte ein Richter im November 2017 schliesslich das Strafmass auf 13 Jahre und fünf Monate Haft. Dagegen erhob Pistorius Einspruch vor dem Verfassungsgericht.
Die Anwältin der Familie Steenkamp wollte die Entscheidung der höchsten Instanz nicht kommentieren. Die Eltern des Opfers hätten stets gesagt, dass sie "die Gesetze, das Justizsystem und die Entscheidungen der Gerichte" respektierten, sagte Tania Koen.
Pistorius verbüsst seine Haftstrafe in Atteridgeville in der Nähe von Pretoria. In seinem Haus in der südafrikanischen Hauptstadt hatte er am Valentinstag 2013 seine Freundin durch die geschlossene Toilettentür erschossen. Der unterschenkelamputierte Sportler beteuerte stets, das Model für einen Einbrecher gehalten und in Panik gehandelt zu haben.
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