Gesundheit | Vorschlag nur bedgingt mit den EU-Verträgen vereinbar

Zustrom ausländischer Ärzte in die Schweiz soll gebremst werden

Mit der Zahl der Spezialärzte steigen auch die Gesundheitskosten. Heute bremst der Zulassungsstopp den Zustrom aus dem Ausland. Der Bundesrat will dieses befristete Regime durch ein verfeinertes System ersetzen. (Symbolbild)
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Mit der Zahl der Spezialärzte steigen auch die Gesundheitskosten. Heute bremst der Zulassungsstopp den Zustrom aus dem Ausland. Der Bundesrat will dieses befristete Regime durch ein verfeinertes System ersetzen. (Symbolbild)
Foto: zvg

Quelle: SDA 09.05.18 0
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Mit der Zahl der Spezialärzte steigen auch die Gesundheitskosten. Heute bremst der Zulassungsstopp den Zustrom aus dem Ausland. Der Bundesrat will dieses befristete Regime durch ein verfeinertes System ersetzen. Eine Revolution ist nicht geplant.

Eine Revolution wäre zum Beispiel die Aufhebung des Vertragszwangs. Die Krankenkassen müssten dann nur noch die Leistungen jener Ärzte vergüten, mit welchen sie einen Vertrag abgeschlossen haben. In diese Richtung denken die Gesundheitskommissionen beider Räte.

Geht es nach dem Bundesrat, sollen die Kantone eine Überversorgung verhindern. Er hat dem Parlament am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung vorgelegt: Neu sollen die Kantone selber für medizinische Fachbereiche und in bestimmten Regionen Höchstzahlen vorschreiben können. Wenn die Kosten in einem Fachgebiet überdurchschnittlich ansteigen, könnten sie zudem die Zulassung blockieren.

Der Bundesrat will auch bei der Qualität der Leistungen ansetzen. Ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte sollen das Schweizerische Gesundheitssystem kennen, wenn sie zu Lasten der Krankenkassen abrechnen wollen. Darum sollen sie künftig eine Prüfung ablegen müssen. Keine Prüfung ablegen müssen jene Mediziner, die drei Jahre an einem Universitätsspital oder einer anderen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben.

Keine Wartefrist

Der Bundesrat hatte zunächst auch eine Wartefrist von zwei Jahren vor der Zulassung vorgeschlagen. Darauf hat er nach der Vernehmlassung verzichtet. Zudem sollen die Kantone die Einhaltung der vom Bundesrat festgelegten Qualitätsanforderungen prüfen und die Zulassungsgesuche beurteilen. Der Bundesrat wollte diese Aufgabe zunächst den Krankenkassen übertragen.

Die Regierung hat die Alternativen zum Zulassungsstopp im Auftrag des Parlaments erarbeitet. Die Regelung zielt in erster Linie darauf ab, den Zustrom von Ärztinnen und Ärzten aus der EU zu bremsen, ohne das Freizügigkeitsabkommen zu verletzen. Der Zulassungsstopp ist mit dem Abkommen nur bedingt vereinbar.

Das Regime läuft Mitte 2019 aus. Ohne Einschränkung lassen sich erfahrungsgemäss in kurzer Zeit viele neue Ärzte in der Schweiz nieder. Das treibt die Gesundheitskosten und damit die Prämien in die Höhe. Ende 2015 hatte es das Parlament abgelehnt, die heutige Regelung definitiv ins Gesetz aufzunehmen.

09. Mai 2018, 17:05
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