Bundesverwaltungsgericht | Beschwerde von Privatpersonen teilweise gutgeheissen

AKW Mühleberg: Nachweis für Hochwassersicherheit nicht erbracht

Das AKW Mühleberg muss aufzeigen können, wie die Reaktorkühlung bei einem aussergewöhnlichen Hochwasser gewährleistet werden kann.
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Das AKW Mühleberg muss aufzeigen können, wie die Reaktorkühlung bei einem aussergewöhnlichen Hochwasser gewährleistet werden kann.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 25.05.18 0
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Es ist nicht ausreichend belegt, dass Schäden am Atomkraftwerk (AKW) Mühleberg BE bei einem aussergewöhnlichen Hochwasser durch Massnahmen wirksam verhindert werden könnten. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Es hat die Beschwerde von zwei Privatpersonen teilweise gutgeheissen.

Das Urteil wurde am Freitag von Greenpeace, welche die Anwohner im langjährigen Rechtsstreit unterstützt, publik gemacht. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) beziehungsweise die Betreibergesellschaft des AKW Mühleberg, die BKW Energie AG, müssen somit beim Nachweis nochmals über die Bücher.

Es geht darum aufzuzeigen, dass bei einem aussergewöhnlichen Hochwasser, wie es alle sich alle 10'000 Jahre ereignen könnte, die Reaktorkühlung gewährleistet werden kann. Dafür muss ein Konzept mit einer gestaffelten Sicherheitsvorsorge bestehen. Jede Sicherheitsstufe innerhalb dieser Vorsorge muss für sich selbst funktionieren.

Die beiden Beschwerdeführer hatten in ihrer Beschwerde unter anderem den Einsatz mobiler Pumpen und deren Bewertung innerhalb des Sicherheitssystems kritisiert.

Mehr Infos notwendig

Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem Entscheid fest, der Einsatz solcher nicht fest installierter Pumpen sei zulässig. Aus dem Gesamtkonzept gehe jedoch nicht deren genaue Rolle hervor. Zudem basiere der Einsatz dieser Pumpen auf Modellrechnungen, die nicht von unabhängiger Seite verifiziert worden seien.

Mehr Informationen sind gemäss Bundesverwaltungsgericht zudem zu einem Hochreservoir zu liefern. Wasser aus diesem soll die Notkühlung des Reaktors sicherstellen, wenn nicht Wasser der Aare zur Verfügung stehen sollte.

Allerdings reicht das Wasser des Reservoirs nur für eineinhalb Stunden. Wie über diese Zeit hinaus der Nachschub an Wasser sichergestellt werde und wie die Zusammenarbeit in einem solchen Fall mit der regionalen Wasserversorgung aussehe, ist gemäss Gericht nicht klar. Der Reservoir dient nämlich auch der Trinkwasserversorgung.

Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

25. Mai 2018, 09:25
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