Bundesstrafgericht | SBB-Angestellter muss sich Anfang Juni vor Gericht verantworten
Angeklagter SBB-Mitarbeiter: Über 2 Millionen Franken ertrogen
Über zehn Jahre lang hat ein SBB-Mitarbeiter Aufträge an zwei Firmen eines Freundes vergeben, ohne dass die Arbeiten tatsächlich erledigt wurden. So generierten die Männer rund 4 Millionen Franken, die sie sich hälftig teilten. Anfang Juni muss sich der SBB-Angestellte vor dem Bundesstrafgericht verantworten.
Dem 56-Jährigen werden mehrfache ungetreue Amtsführung, gewerbsmässiger Betrug, Geldwäscherei und weitere Delikte vorgeworfen. Er hatte in der Zeitspanne zwischen April 2003 und März 2014 freihändig Aufträge an seinen im Jahr 2011 verstorbenen, ehemaligen Studienfreund vergeben.
Nach dessen Tod liess sich gemäss Anklage der Bundesanwaltschaft die Ehefrau des Verstorbenen dazu überreden, das System weiterzubetreiben.
Wie aus der Anklageschrift hervor geht, schrieben die beiden Freunde die Offerten und Rechnungen an die SBB anfänglich zusammen. Nach einer gewissen Zeit, übernahm der Angeklagte diese Aufgabe selbst. Als Angestellter der SBB "kontrollierte" er die Unterlagen und bewilligte sie.
Geliebte unterstützt
Mit den rund zwei Millionen Franken unterstützte der Angeklagte seine Geliebte finanziell. Ausserdem bezahlte er mit dem Geld die Handwerkerrechnungen für sein Haus, die Privatschule seiner Tochter, ein Motorrad der Marke Ducati und vieles mehr.
Den SBB ist allein aus den nicht oder nur teilweise erbrachten Arbeiten und Leistungen ein Schaden von mindestens 1,2 Millionen Franken entstanden, heisst es in der Anklageschrift.
Die Witwe des verstorbenen Freundes und deren Zwillingsschwester wurden bereits 2015 mit Strafbefehlen verurteilt. Die Zwillingsschwester hatte ihr Konto für die Geldwäsche zur Verfügung gestellt.
Grosszügige Zuwendungen
Der Angeklagte soll aber auch mit einer anderen Firma zusammen gewirtschaftet haben, wie in der Anklageschrift beschrieben wird. So liess sich der SBB-Angestellte für die Aufträge, die er dieser Firma erteilte, von den drei Hauptaktionären mit Elektrogeräten, einer Photovoltaikanlage für sein Haus, einem Rabatt auf ein Auto oder auch mit Bargeld entgelten.
Die drei Hauptaktionäre sind ebenfalls angeklagt. Sie hatten dem SBB-Angestellten Leistungen im Wert von rund 380'000 Franken zukommen lassen.
Der Hauptangeklagte befand sich 2014 rund einen Monat in Untersuchungshaft. Die Anträge zu den Sanktionen wird die Staatsanwaltschaft erst am Prozess bekannt geben. Dieser beginnt am 5. Juni und dauert voraussichtlich drei Tage.
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