Arbeitsmarkt | 40-Stundenwoche soll wieder zum Referenzwert werden

SGB fordert tiefere Arbeitszeit, Gleichstellung und sichere Renten

Paul Rechsteiner, Präsident SGB, rechts, spricht an der Seite von Regula Buehlmann, Zentralsekretaerin für Gleichstellung, links, während der Jahresmedienkonferenz des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB).
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Paul Rechsteiner, Präsident SGB, rechts, spricht an der Seite von Regula Buehlmann, Zentralsekretaerin für Gleichstellung, links, während der Jahresmedienkonferenz des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB).
Foto: Keystone

Quelle: SDA 04.01.18 0
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Tiefere Arbeitszeiten, Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern und ein Ausgleich der Rentenverluste: Das sind die Hauptforderungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) für 2018. Der Wirtschaftsaufschwung müsse endlich bei den Arbeitnehmenden ankommen.

Seit Beginn der Finanzkrise seien die Probleme der Arbeitnehmenden gewachsen. Nun, da die Schweizer Wirtschaft endlich im Aufschwung sei, müsse begonnen werden, diese Missstände zu beheben, forderte der SGB an seiner Jahresmedienkonferenz am Donnerstag in Bern.

Seit 2013 sei die Arbeitszeit von Vollzeiterwerbstätigen um fast eine halbe Woche gestiegen. Das sei widersinnig angesichts der viel zu hohen Erwerbslosigkeit. Produktivitätsfortschritte müssten sowohl als höhere Löhne als auch in Form von kürzerer Arbeitszeit an die Beschäftigten weitergegeben werden, verlangt der Gewerkschaftsbund.

"Zu den historischen Fortschritten in diesem Bereich gehören die Fünftagewoche und die Ferienansprüche", sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner laut Redetext. "Heute muss dafür gesorgt werden, dass die wird."

Zurückgewiesen werden müssten zudem Versuche, ganze Kategorien von Arbeitnehmenden und ganze Branchen aus dem Schutzbereich des Arbeitsgesetzes und insbesondere aus der Arbeitszeiterfassung herauszubrechen. "Sollte das Parlament die entsprechenden Vorstösse umsetzen, werden die Gewerkschaften sie mit dem Referendum bekämpfen", drohte Rechsteiner.

Mit der neu geltenden Stellenmeldepflicht erhöhen sich zwar grundsätzlich die Chancen für Arbeitslose, eine neue Stelle zu finden. Doch der SGB will nun mehr gezielte Unterstützung von Bund und Kantonen. Eine zwangsweise Zuweisung von Stellen sei dagegen negativ für Stellensuchende, RAV und Arbeitgeber.

Renten sichern

Bei den Pensionskassen sinke das Rentenniveau, obwohl die Löhne gestiegen und die Wirtschaft insgesamt gewachsen seien. Dies habe eine tiefere Kaufkraft zur Folge. Rentenverluste müssten ausgeglichen werden.

"Eine künftige Rentenreform muss sich deshalb abgesehen von einer Zusatzfinanzierung für die AHV schwergewichtig mit dem Problem sinkender Renten beschäftigen", sagte Rechsteiner. Das Rentenniveau halten heisse, dass die Pensionskassen-Rentenverluste kompensiert werden müssten. Zugleich müsse bei den laufenden Renten ein Ausgleich für die stark steigenden Gesundheitskosten gefunden werden.

Dazu brauche es in der Altersvorsorge eine Stärkung der Umlagekomponente. Zur Stabilisierung der Altersvorsorge müsse die SNB die Einnahmen aus den Negativzinsen an die 2. Säule ausschütten, verlangt der SGB. Dabei dürfe die SNB dem AHV-Fonds keine Negativzinsen belasten. Erhöhungen des Rentenalters lehnt der Gewerkschaftsbund ab.

Kampf gegen Lohnungleichheit

Wenn es nach dem SGB geht, muss die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Gleichstellungsgesetzes im Parlament noch verschärft werden. Nur so könne die Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau effektiv bekämpft werden. Die Verfassung verlange seit 37 Jahren ausdrücklich gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

"Die Lohndiskriminierung ist aber immer noch eine unleugbare Realität", sagte Zentralsekretärin Regula Bühlmann. "Wir reden hier nicht von den fast 20 Prozent, die Frauen weniger verdienen als Männer, weil sie schlechter bezahlte Berufe wählen und mehr unbezahlte Arbeit übernehmen. Wir reden von den über sieben Prozent, die Frauen heute weniger verdienen, ohne dass Stellenprofil oder persönliche Ausstattung Erklärungen dafür bieten."

Es brauche mehr Massnahmen als die vom Bundesrat vorgesehene freundliche Einladung zur Lohnanalyse alle vier Jahre. Unternehmen, die die vorgeschriebenen Analysen nicht korrekt durchführen oder Lohndiskriminierungen nicht beheben würden, müssten zur Rechenschaft gezogen werden, fordert der Gewerkschaftsbund.

04. Januar 2018, 11:34
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