Klima | Kantone lockern Vorgaben für Direktzahlungen sowie Weide- und Futtervorschriften
Auch Graubünden lockert wegen Trockenheit Vorschriften für Bauern
Graubünden greift den von Trockenheit und Futtermangel betroffenen Bauern unter die Arme. Er lockert Vorgaben für Direktzahlungen an Alpbetriebe sowie Weide- und Futtervorschriften. Er folgt anderen Kantonen, die am Montag beschlossene Massnahmen des Bundes umsetzen.
Auf den Landwirtschafts- und Sömmerungsbetrieben werde das Futter zusehends knapper, teilte das Bündner Amt für Landwirtschaft und Geoinformation am Freitag mit. Es handle sich um ein Jahrhundertereignis. Der Kanton habe darum Sofortmassnahmen als Beitrag zur Entschärfung der Situation beschlossen.
Bauern, die ihre Tiere wegen der Trockenheit früher von der Alp holen oder wegen Futtermangels im Tal länger oben lassen müssen, werden die Beiträge nicht gekürzt. Die Bauern müssen dazu allerdings ein Gesuch stellen.
Daneben dürfen Bauern in bestimmten Fällen ihre Tiere ab sofort auch auf extensive und wenig intensiv genutzte Wiesen lassen, die normalerweise erst ab Anfang September beweidet werden können.
Auch die Bestimmungen für das RAUS-Programm werden vorübergehend gelockert. Die Vorgaben für den Anteil an Weidefutter wird ausgesetzt. Weil viele Bauern Futter zukaufen müssen, drücken die Kontrolleure auch bei der Einhaltung der Nährstoff- oder Futterbilanz beide Augen zu.
Graubünden folgt mit den Massnahmen anderen Kantonen wie St. Gallen, Thurgau und dem Jura. Diese berufen sich auf vom Bund beschlossene Sofortmassnahmen. Gemäss der Direktzahlungsverordnung können die Verantwortlichen in den Kantonen in Fällen höherer Gewalt wie Trockenheit auf Beitragskürzungen verzichten.
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