Wolf | Abschuss von Wölfen soll jeweils zwischen 1. September und 31. Januar erlaubt sein

Auch Ständeratskommission will den Wolfsschutz stark lockern

Im Gesetz soll verankert werden, dass der Bundesrat die Regulierung des Bestandes weiterer geschützter Tierarten erlauben kann.
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Im Gesetz soll verankert werden, dass der Bundesrat die Regulierung des Bestandes weiterer geschützter Tierarten erlauben kann.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 24.05.19 0
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National- und Ständerat nähern sich beim Jagdgesetz einer Einigung. Die Umweltkommission des Ständerates (Urek) ist damit einverstanden, den Wolfsschutz stärker zu lockern als der Bundesrat vorgeschlagen hatte.

Künftig soll der Wolfsbestand reguliert werden können: Die Behörden sollen Tiere zum Abschuss freigeben dürfen, bevor Schaden entstanden ist. Das hatte der Bundesrat vorgeschlagen. Allerdings wollte er zur Bedingung machen, dass grosser Schaden droht und dass dieser nicht mit zumutbaren Schutzmassnahmen verhütet werden kann.

Der Nationalrat dagegen will eine Dezimierung des Wolfsbestandes bei jedem drohenden Schaden ermöglichen - und auch dann, wenn keine Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Die Ständeratskommission beantragt nun ihrem Rat, sich dieser Haltung anzuschliessen. Der Entscheid fiel allerdings knapp mit 6 zu 5 Stimmen.

Der Abschuss von Wölfen soll jeweils zwischen dem 1. September und dem 31. Januar erlaubt werden dürfen. Auch in diesem Punkt folgte die Ständeratskommission dem Nationalrat, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Neuer Entscheid zum Biber

Umstritten ist noch, ob im Gesetz auch verankert werden soll, dass der Biberbestand reguliert werden kann. Zwar haben sich beide Räte schon dafür ausgesprochen. Die Ständeratskommission möchte nun aber darauf zurückkommen und den Biber aus dem Gesetz streichen. Die Räte können über diesen Punkt nur erneut befinden, wenn die Umweltkommission des Nationalrates einverstanden ist.

Der Ständerat wollte ursprünglich neben Wolf und Biber auch den Luchs ins Gesetz aufzunehmen. Die Kommission will sich nun aber auch hier dem Nationalrat anschliessen. Werden Biber und Luchs am Ende im Gesetz nicht explizit erwähnt, sind sie allerdings nicht vor Abschüssen sicher: Im Gesetz soll verankert werden, dass der Bundesrat die Regulierung des Bestandes weiterer geschützter Tierarten erlauben können.

Beschwerderecht einschränken

Weiter hat sich die Ständeratskommission bei der Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts dem Nationalrat angeschlossen. Das Beschwerderecht soll eingeschränkt werden, wenn es um den Abschuss einzelner Problemtiere geht. Einverstanden ist die Kommission auch damit, dass die Kantone Jagdprüfungen gegenseitig anerkennen sollen. In der ersten Beratungsrunde hatte sich der Ständerat dagegen ausgesprochen.

Das letzte Wort könnte das Stimmvolk haben. Naturschutzorganisationen haben bereits ein Referendum in Aussicht gestellt. Die SP teilte am Freitag mit, falls ein Referendum gegen das Jagdgesetz ergriffen werde, unterstütze sie dieses. Das habe die Geschäftsleitung einstimmig beschlossen. Die Revision sei kein pragmatischer Kompromiss beim Wolfsmanagement, sondern eine inakzeptable Schwächung des Artenschutzes.

24. Mai 2019, 13:59
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