Justiz | Sorgfaltspflicht relativiert

Bergführer nach tödlichem Unfall eines Mädchens freigesprochen

Weil Bergsteigen «eine relativ gefährliche Sache» sei, relativiere sich die Sorgfaltspflicht in einem gewissen Mass, begründete der Gerichtspräsident des bernischen Obergerichts sein Urteil.
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Weil Bergsteigen «eine relativ gefährliche Sache» sei, relativiere sich die Sorgfaltspflicht in einem gewissen Mass, begründete der Gerichtspräsident des bernischen Obergerichts sein Urteil.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 25.01.19 0
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Das bernische Obergericht hat am Freitag einen Bergführer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der Mann war im Herbst 2011 mit zwei Jugendlichen in der Region Adelboden unterwegs. Eines der beiden Mädchen kam bei einem Absturz ums Leben.

Der heute 48-jährige Bergführer habe seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt und sei auch keine unerlaubten Risiken eingegangen, sagte Hanspeter Kiener, Präsident der zweiten Strafkammer, am Freitag bei der Bekanntgabe des Urteils.

Kiener umriss die rechtlichen Bestimmungen, wonach ein Bergführer für die Sicherheit seiner Gäste die Massnahmen treffen muss, die nach der Erfahrung erforderlich, nach dem Stand der Technik möglich und unter den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

Ein Bergführer müsse nicht jedes erdenkliche Risiko ausschliessen, sondern das, was realistisch an Gefahren zu erwarten sei. "Bergsteigen ist eine relativ gefährliche Sache", führte der Gerichtspräsident aus. Demnach relativiere sich auch die Sorgfaltspflicht in einem gewissen Mass.

Kiener verwies auf das jüngste Ergänzungsgutachten, wonach der Pfad, den der Bergführer mit den Mädchen beging, unter den damaligen Umständen seilfrei habe begangen werden können. Dies aber nur, wenn der Bergführer die Gäste auf die Gefahr aufmerksam macht, sie beobachtet und bei Bedarf unterstützt oder allenfalls auch den Rückweg antritt. Dies alles habe der Bergführer getan, kam das Obergericht zum Schluss.

Das Einschätzen der Fähigkeiten seiner Gäste sei die Kernkompetenz eines Bergführers. Der Angeschuldigte verfüge über langjährige Erfahrung. Dementsprechend habe er die beiden Mädchen aufgrund verschiedener Aktivitäten am Morgen gut einschätzen können.

50 Meter in den Schlucht gestürzt

Das 13-jährige Mädchen und seine Freundin hatten den Abenteuer- und Klettertag eines Bergsportanbieters geschenkt bekommen. Der Bergführer ging mit den beiden Jugendlichen zunächst in einen Seilpark und einen Klettergarten in Adelboden.

Dort habe er sich ein Bild von den Fähigkeiten der beiden Jugendlichen machen können, schilderte der Bergführer vor Gericht. Er habe die Mädchen als trittsicher, angstfrei, verantwortungsvoll und vital erlebt.

So beschloss der Bergführer, am Nachmittag mit ihnen in der Cholerenschlucht ein Abseilmanöver durchzuführen. Den Pfad zum ersten Abseilpunkt legte das Trio ungesichert zurück. Kurz bevor die Gruppe das Fixseil erreichte, stolperte eines der Mädchen, rutschte über einen kurzen Abhang und stürzte 50 Meter in die Schlucht. Es starb auf dem Weg ins Spital.

Im September 2017 wurde der Bergführer vom Regionalgericht Berner Oberland vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Angehörige des verstorbenen Mädchens zogen das Urteil an die nächsthöhere Instanz.

"Jeder kann aus Unachtsamkeit irgendwo stolpern", sagte der Gerichtspräsident. Doch das ändere nichts daran, dass das Unglück grosses Leid über die Familie des Opfers gebracht und auch den Bergführer schwer getroffen habe.

Noch offen ist, ob der Fall ans Bundesgericht weitergezogen wird, wie die beiden Anwälte der Privatkläger der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagten.

25. Januar 2019, 19:00
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