Sozialversicherungen | Interne Untersuchung gegen Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Sozialversicherungen
Berset nimmt IV-Renten unter die Lupe
Bundesrat Alain Berset will Klarheit über die Praxis bei der Erteilung der IV-Renten. Er hat eine interne Untersuchung gegen die Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) veranlasst. Im Fokus sind die Sparvorgaben an die kantonalen IV-Stellen.
Peter Lauener, Sprecher von Innenminister Berset, bestätigte am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht in den Tamedia-Medien. Er bestätigte zudem, dass der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) eine externe Analyse zur Gutachtertätigkeit der IV-Stellen veranlasst hat. Es stehen Vorwürfe im Raum, die IV-Stellen würden sich auf teilweise fragwürdige medizinische Gutachten stützen.
Berset habe den Eindruck, dass man in diesem Bereich genauer hinschauen müsse, begründete Lauener die beiden Untersuchungen. Gemäss Zeitungsbericht besteht der Verdacht, dass die kantonalen IV-Stellen mit Sparvorgaben unter Druck gesetzt werden, möglichst wenig neue Renten zu gewähren. Das BSV lege in den Zielvorgaben jährlich für jede kantonale IV-Stelle ein Sparziel fest. Bei den meisten laute die Vorgabe «halten oder senken» der Neurentenquote.
Dies führe dazu, dass die IV nicht mehr überall offen prüfe, auf welche Leistungen ein Versicherter Anspruch habe, sondern wie das Quotenziel erreicht werde, lässt sich Alex Fischer vom Behindertenverband Procap im Zeitungsbericht zitieren. Durch den Wettbewerb unter den IV-Stellen sei die Gleichbehandlung der Versicherten gefährdet.
Stefan Ritler, als Vizedirektor beim BSV zuständig für die IV, bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA die Existenz einer Tabelle mit den Leistungszielen für die kantonalen IV-Stellen. Er betonte jedoch, die IV vergleiche die kantonalen Stellen mit deren eigenen Ergebnissen aus dem jeweiligen Vorjahr. Das BSV messe sie nicht am schweizweiten Benchmark, aber dieser sei den kantonalen IV-Stellen natürlich schon bekannt.
Teil des Steuerungsprozesses
Wenn die Leistungsziele über- bzw. unterschritten werden, verlange das BSV von der kantonalen IV-Stelle eine Erklärung, wie das Resultat zustandegekommen sei. Das BSV habe indes keinerlei Möglichkeiten, die IV-Stellen abzustrafen. Die Leistungsziele seien im übrigen keine Sparvorgaben, sondern «Planwerte als Teil des Aufsichts- und Steuerungsprozesses in der IV».
Die Leistungsziele sollen laut BSV einerseits dazu führen, dass alle Versicherten die ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen erhalten, andererseits die IV-Stellen aber keine Leistungen gewähren, auf die kein Anspruch besteht. Es werde in jedem Fall «ergebnisoffen» geprüft.
Wie eine im Oktober veröffentlichte Studie aufzeigte, ist die Zahl der IV-Renten seit 2005 trotz starkem Bevölkerungswachstum um 20 Prozent zurückgegangen. Der Effekt sei die Folge einer Verschärfung der Anspruchskriterien im Rahmen der letzten IV-Revisionen. Die Verweigerung von Leistungen hat laut der Studie des Nationalen Forschungsschwerpunktes (NFS) «Lives» deutlich zugenommen, derweil die einzelnen IV-Anträge deutlich schneller abgewickelt werden.
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