Prozess | Fahrerin konnte den Mann nicht rechtzeitig sehen
Betrunkenes Unfallopfer lag mitten auf der Strasse
Eine Autofahrerin hat auf einer Landstrasse im Thurgau bei Dunkelheit einen auf der Strasse liegenden Betrunkenen überfahren. Der junge Mann starb auf der Unfallstelle. Am Mittwoch stand die 46-jährige Frau zum zweiten Mal wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.
Das Urteil des Thurgauer Obergerichts wird schriftlich eröffnet.
Der Unfall passierte am 20. September 2015 morgens um 6 Uhr. Die heute 46-jährige Beschuldigte wollte mit einem Lieferwagen Brot ausliefern und fuhr auf der Strecke von Unterstammheim in Richtung Dietingen.
Als die Autofahrerin in der Dunkelheit eine auf der Strasse liegende Gestalt wahrnahm, versuchte sie noch auszuweichen. Doch der Wagen überrollte den Mann. Der 25-Jährige starb noch am Unfallort an schweren Kopfverletzungen. Gemäss dem Obduktionsbericht hatte er 2,36 Promille Alkohol im Blut.
Das Bezirksgericht Frauenfeld sprach die Autofahrerin frei. Sie habe den Unfall unter keinen Umständen vermeiden können, weil sie den auf der Strasse liegenden Mann nicht rechtzeitig habe sehen können.
Zu diesem Schluss kam das Gericht, nachdem es den Unfall bei einem Augenschein nachgespielt hatte. Die vorsitzende Richterin steuerte den Versuchswagen selber und konnte die auf der Strasse deponierte Puppe nicht rechtzeitig sehen.
Mann praktisch unsichtbar
Gemäss dem Polizeibericht fuhr die Beschuldigte auf der Überlandstrecke mit einem Tempo von 60 km/h. Diese Geschwindigkeit sei den Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst gewesen, urteilte das Bezirksgericht.
"Die Autofahrerin durfte darauf vertrauen, dass sich nicht ein Fussgänger praktisch unsichtbar in dunkler Kleidung auf dem dunklen Teerbelag ihrer Fahrbahn niederlegen würde", heisst es im Urteil vom September 2017.
Angehörige fordern 100'000 Franken
Die Lenkerin habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt, sagte hingegen der Staatsanwalt am Mittwoch vor dem Thurgauer Obergericht und forderte eine Korrektur des erstinstanzlichen Urteils. Die Frau habe gewusst, dass in dem Weiler eine Party stattfand und habe gemäss ihrer eigenen Angaben mit Betrunkenen gerechnet.
Sie hätte den Unfall verhindern können, wenn sie langsamer gefahren und aufmerksamer gewesen wäre. Deshalb sei sie wegen fahrlässiger Tötung schuldig zu sprechen, so der Staatsanwalt. Er forderte eine bedingte Geldstrafe von 1200 Franken und eine Busse von 300 Franken.
Auch die Angehörigen sind von der Schuld der 46-Jährigen überzeugt und verlangen in der Berufungsverhandlung einen Schuldspruch. Die Familienangehörigen und die Lebenspartnerin des Unfallopfers fordern Schadenersatz und Genugtuung in der Höhe von über 100'000 Franken.
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Kommentare
marcel sarbach, niedergesteln - ↑4↓0
Welch Endscheid,ist unsere Iustitz krank.Ist doch ein klares Selbstverschulden des betrunkenen,auf die Strasse ins Bett.Überall wo ein Fest ist müssen Liferanten das Brot etc.zu Fuss liefern...
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