Justiz | Zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt
Bieler Ehepaar besserte sich Lohn mit Sozialhilfegeldern auf
Ein mazedonisches Ehepaar hat jahrelang in Biel BE zu Unrecht Sozialhilfe bezogen und damit seinen Lohn aus harter Arbeit kräftig aufgebessert. Das erstinstanzliche Regionalgericht verurteilte die beiden am Freitag zu bedingten Freiheitsstrafen.
Dem heute 56-jährigen Mann brummte das Gericht 18 Monate auf, seiner 53-jährigen Ehegattin 15 Monate. Die Freiheitsstrafen müssen nur vollzogen werden, sollten die beiden innerhalb von zwei Jahren erneut ein Delikt begehen.
Doch dies erachtete die Gerichtspräsidentin als wenig wahrscheinlich, wie sie am Freitag bei der Begründung des Urteils darlegte. Sie stellte dem ansonsten unbescholtenen Paar eine gute Prognose. Immerhin seien die beiden daran, die unrechtmässig bezogenen Gelder in kleinen monatlichen Raten der Stadt Biel abzustottern.
Arglistig gehandelt
Etwas weniger positiv beurteilte das Gericht hingegen das Verhalten der Ehegatten zwischen 2005 und 2012. Die beiden hätten die Bieler Sozialdienste arglistig getäuscht und Einkünfte des Mannes aus Temporärarbeiten verschwiegen, kam das Gericht zum Schluss. Nur die Einkünfte der Frau, die bei einem Reinigungsunternehmen arbeitete, wurden deklariert.
Dass die beiden Opfer von chaotischen Zuständen in den Bieler Sozialdiensten gewesen seien, liess das Gericht nicht gelten. Die Verteidigung hatte dieses Argument in die Waagschale geworfen.
Die beiden hätten die Einkünfte des Mannes, der im Wagonunterhalt tätig war, stets versteuert und auch die Regionale Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) habe davon gewusst, hatte die Verteidigung in ihrem Plädoyer betont. Es sei unverständlich, warum die Sozialdienste nie Einblick in die Steuererklärung der beiden verlangt hätten. Die Verteidigung forderte für ihre Mandanten Freisprüche.
In gutem Glauben
Die Behörden hätten die beiden immer wieder zu Besprechungen vorgeladen und Vereinbarungen oder Budgets mit ihnen unterzeichnet, konterte Gerichtspräsidentin Sonja Koch. Auch Bankauszüge und andere Dokumente seien einverlangt - und von den Ehegatten auch geliefert - worden.
Die Behörden hätten also davon ausgehen können, dass das Paar kooperiere, nahm die Gerichtspräsidentin die Bieler Sozialdienste aus dem Schussfeld der Kritik. Das arglistige Verhalten der Ehegatten sei nicht so einfach zu überprüfen gewesen, wie dies vielleicht aus heutiger Sicht scheinen möge.
Der Fall flog vor gut fünf Jahren auf. Die dem Paar vorgeworfenen Delikte beziehen sich auf die Zeit zwischen 2005 und 2012. Mit seinem Urteil lag das Regionalgericht recht nahe bei den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte bedingte Freiheitsstrafen von 21 respektive 18 Monaten verlangt. Das erstinstanzliche Urteil kann an das bernische Obergericht weitergezogen werden.
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