Brexit | Schweiz passt Strategie an Übergangsfrist zwischen London und EU an
Langfristige Rechtssicherheit
Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Austritt Grossbritanniens aus der EU passt der Bundesrat seine Strategie zur künftigen Ausgestaltung der schweizerisch-britischen Beziehungen an. Anlass ist die knapp zweijährige Übergangsfrist, welche London und Brüssel im März für die Zeit nach dem Brexit vereinbart haben.
Der Brexit habe auch Konsequenzen für die Schweiz, ruft der Bundesrat in Erinnerung. Derzeit sind die Beziehungen der Schweiz zu Grossbritannien weitgehend durch die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt. Diese Rechtsgrundlage fällt künftig weg, und das Verhältnis zwischen der Schweiz und Grossbritannien muss neu ausgestaltet werden.
Grossbritannien scheidet am 29. März 2019 aus der EU aus. Danach soll zunächst eine knapp zweijährige Übergangsfrist bis Ende 2020 folgen. Darauf haben sich London und Brüssel am 19. März 2018 geeinigt. In dieser Zeit soll sich das Vereinigte Königreich weiter an alle EU-Regeln halten. Dafür behält das Land den Zugang zum EU-Binnenmarkt und bleibt Teil der Zollunion.
Langfristige Rechtssicherheit als Ziel
Der Bundesrat hat am Mittwoch seine für die Zeit nach dem Brexit formulierte «Mind the Gap»-Strategie an diese Entwicklung angepasst. Während der genannten Übergangsphase sollen die heute bestehenden Rechte und Pflichten auch im schweizerisch-britischen Verhältnis anwendbar bleiben, schlägt er vor.
Die Phase biete ein Zeitfenster für die Aushandlung des zukünftigen schweizerisch-britischen Verhältnisses, heisst es in der Medienmitteilung des Aussendepartements EDA weiter. Ziel des Bundesrates bleibe weiterhin, in den bilateralen Beziehungen zu Grossbritannien langfristige Rechtssicherheit zu schaffen.
Das vom Bundesrat beschlossene Vorgehen wird bis zum 20. August 2018 den Aussenpolitischen Kommissionen und den Kantonen zur Konsultation unterbreitet.
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