Bundesanwalt | Informelle Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino
Bundesanwalt Michael Lauber steht der GPK Red und Antwort
Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat haben am Montag Bundesanwalt Michael Lauber rund eine Stunde lang angehört. Das Hearing dauerte bis 13 Uhr.
Vor Lauber gab Hanspeter Uster der GPK Auskunft, der Leiter der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Er habe gesagt, was er habe sagen wollen, sagte Uster nach dem Hearing. Auch der frühere Leiter der Behörde, Niklaus Oberholzer, wurde angehört. Dabei ging es unter anderem um das Aufsichtsverständnis des früheren und des heutigen Leiters.
Die Mitglieder der GPK wollten nach den Hearings gegenüber den Medien nicht Stellung nehmen. Lauber habe sich ähnlich geäussert wie am Freitag vor den Medien, hiess es. Die GPK hat für Montagnachmittag noch andere Themen auf der Traktandenliste. Die Diskussion über die Causa Lauber will sie gegen Abend führen.
Dabei geht es um die Frage, was die GPK der Gerichtskommission des Parlaments empfiehlt. Diese tagt am Dienstag und Mittwoch. Sie muss entscheiden, ob sie den Bundesanwalt in der Sommersession der eidgenössischen Räte zur Wiederwahl empfiehlt oder nicht. Die Wahl könnte auch verschoben werden.
Laufende Disziplinaruntersuchung
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft hatte am Freitag eine Disziplinaruntersuchung gegen Lauber eröffnet. Gleichentags wurde bekannt, dass Lauber bei den Geschäftsprüfungskommissionen eine Aufsichtseingabe gegen die AB-BA eingereicht hat.
Vor den Medien kritisierte Lauber am Freitag seine Aufsichtsbehörde heftig. Die Disziplinaruntersuchung bezeichnete er als Frontalangriff gegen seine Person und als "Eingriff in die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft". Es handle sich um eine "heraufbeschworene institutionelle Krise".
Treffen nicht protokolliert
Unter Druck steht der Bundesanwalt wegen informeller Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino. Solche Treffen sind zwar nicht unzulässig, doch hätten sie protokolliert und in den Akten dokumentiert werden müssen. Im Raum steht auch der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung, weil unbeteiligte Dritte teilnahmen.
Gegenüber der Aufsichtsbehörde hatte Lauber zudem nur zwei Treffen im Jahr 2016 angegeben. Später räumte er ein, dass es 2017 wohl ein drittes Treffen gegeben habe. Er machte aber geltend, sich nicht an dieses zu erinnern. Dabei blieb Lauber am Freitag. Er beteuerte, die Wahrheit zu sagen und nichts zu verschweigen.
Kritik an Mutmassungen
Der Bundesanwalt zeigte zwar Verständnis dafür, dass diese Erinnerungslücke schwierig zu verstehen ist und Raum für Spekulationen lässt. Er kritisierte aber Mutmassungen. Schon der Anschein, dass er lüge, sei eine Gefahr für die Glaubwürdigkeit der Bundesanwaltschaft.
Er werde sich zum Schutz der Bundesanwaltschaft, ihrer Verfahren und seiner eigenen Person mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln wehren, kündigte Lauber an. Gleichzeitig bekräftigte er seine Kandidatur für die dritte Amtszeit.
Am Wochenende berichteten Medien, es sei auch in anderen Verfahren der Bundesanwaltschaft zu informellen Treffen gekommen. Die Untersuchungen im Zusammenhang mit Fussball hatte die Bundesanwaltschaft auf eine Anzeige der Fifa im November 2014 an die Hand genommen. Inzwischen ist der Komplex auf rund 25 Verfahren angewachsen. Die Affäre um Lauber könnte zu Verzögerungen in den Verfahren führen.
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