PostAuto | Keine Straftat gemäss Strafgesetzbuch
Bundesanwaltschaft lehnt Strafuntersuchung gegen PostAuto ab
PostAuto hat mit Buchhaltungstricks Subventionen bezogen. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft ist dabei aber keine Straftat gemäss Strafgesetzbuch begangen worden. Sie will daher keine Strafuntersuchung gegen PostAuto eröffnen.
Zu diesem Schluss kamen Bundesanwalt Michael Lauber und der Berner Generalstaatsanwalt Michel-André Fels, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Weder die nationale noch die kantonale Strafverfolgungsbehörde verfüge über eine gesetzliche Grundlage, die mutmasslich zu hohen Subventionsbezüge zu untersuchen.
Laut Bundesanwaltschaft fallen die mutmasslichen Widerhandlungen, die das Bundesamt für Verkehr (BAV) in seiner Strafanzeige geltend macht, unter das Verwaltungsstrafrecht. Damit muss das BAV selber ein Verfahren durchführen. In Frage kommen Verstösse gegen das Subventionsgesetz. Dieses stellt Leistungs- und Abgabebetrug, Urkundenfälschung oder Erschleichung eines Vorteils unter Strafe.
Das BAV hat vom Entscheid der Bundesanwaltschaft Kenntnis genommen, wie Sprecherin Florence Pictet auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. "Wir analysieren die Situation nun und besprechen das weitere Vorgehen." Für den heutigen Tag stellte sie keine weiteren Informationen in Aussicht.
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Kommentare
Arthur Heinzmann, Visp - ↑12↓2
Kommt immer drauf an, wer in eine kriminelle Handlung involviert ist. Je nach dem, in welchen Etagen die Schuldigen sitzen, wird dann gehandelt, oder auch nicht. Das ist nun meine Schlussfolgerung...
Für mich ist dieses Handeln ein klarer Klau am Geld des Volkes und dafür gibt es keine "gesetzliche Grundlage" ?? Na dann immer weiter so...
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