Justiz | Bundesanwaltschaft BA sieht keinen Verstoss gegen das Söldnergesetz

Strafverfahren gegen Pilatus eingestellt

<b>Pilatus PC-21.</b> Unter anderem die Problembehebungen am Modell PC-21, hier bei der Vorstellung im Jahr 2002, in Saudi-Arabien waren umstritten.
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Pilatus PC-21. Unter anderem die Problembehebungen am Modell PC-21, hier bei der Vorstellung im Jahr 2002, in Saudi-Arabien waren umstritten.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 22.12.19 0
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Der Flugzeughersteller Pilatus hat nicht gegen das Söldnergesetz verstossen. Er musste Dienstleistungen in Saudi-Arabien nicht dem EDA melden. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat das entsprechende Strafverfahren eingestellt.

BA-Mediensprecher David Venetz bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht der «NZZ am Sonntag». Die Einstellungsverfügung vom 18. November ist inzwischen rechtskräftig.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hatte Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Das EDA begründete diese damit, Pilatus habe Flugzeug-Wartungsaufträge in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht korrekt gemeldet, wie dies das Söldnergesetz vorschreibe.

Die BA sieht jedoch keine Verletzung der Meldepflicht. Das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) habe die befristete Ausfuhrbewilligung im September 2016 verlängert, ohne die Firma zu konsultieren, heisst es in der Verfügung der BA, die Keystone-SDA ebenfalls vorliegt. Damit habe für Pilatus kein Anlass und auch keine Gelegenheit bestanden, Meldung zu erstatten. Das Unternehmen hatte zudem geltend gemacht, das EDA und das Seco seien über die erbrachten Dienstleistungen im Bild gewesen.

In der Wintersession hatte sich auch der Ständerat auf die Seite der Flugzeugwerke in Stans gestellt. Er nahm gegen den Willen von Rot-Grün und des Bundesrates zwei verbindliche Vorstösse an, die Anpassungen des Söldnergesetzes fordern. Bereits der Nationalrat hatte eine Motion seiner Sicherheitspolitischen Kommission angenommen, die eine andere Interpretation des Söldnergesetzes verlangt. Der Bundesrat hatte diese ebenfalls abgelehnt.

Bei den umstrittenen Dienstleistungen von Pilatus in Saudi-Arabien geht es unter anderem um technischen Support, Ersatzteilmanagement und Problembehebung an PC-21-Flugzeugen sowie an Simulatoren. Laut EDA stellt dies eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar. Saudi-Arabien ist aktiv am Krieg in Jemen beteiligt.

22. Dezember 2019, 12:07
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