Bundesverwaltung | Dank neuer Regelung ab dem 1. Januar 2020

Bundesbeamte dürfen Arbeitszeit auf dem Weg ins Büro anrechnen

Schweizer Bundesbeamte dürfen ab sofort offiziell im Zug arbeiten. Möglich macht dies eine Anpassung einer für alle 38
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Schweizer Bundesbeamte dürfen ab sofort offiziell im Zug arbeiten. Möglich macht dies eine Anpassung einer für alle 38'000 Bundesangestellten gültigen Verwaltungsrichtlinie per 1. Januar. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Quelle: SDA 29.12.19 1
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Bundesbeamte dürfen ab dem neuen Jahr bereits auf dem Weg ins Büro beginnen zu arbeiten - vorausgesetzt die Vorgesetzten stimmen zu. Möglich macht dies eine Änderung der Richtlinie «Mobile Arbeitsformen in der Bundesverwaltung».

Neu darf «die Arbeitserfüllung während des Arbeitsweges» bewilligt werden, «sofern der Arbeitsinhalt, die Reisedauer und die Reisebedingungen» dies ermöglichen. Die geleistete Arbeitszeit sei «vollständig anzurechnen», steht in der angepassten Richtlinie, die ab dem 1. Januar 2020 gilt.

Die Änderung entspricht einer Lockerung. Bisher wurde der Arbeitsweg «grundsätzlich nicht als Arbeitszeit angerechnet» und nur «ausnahmsweise» bewilligt.

Angepasst wurde die Richtlinie bei der generellen Überarbeitung aufgrund einer Forderung der vier Gewerkschaften des Bundespersonals vom letzten Jahr. «Mehr Flexibilität in der Arbeitsform ist ein Bedürfnis der heutigen Zeit», sagte Anand Jagtap vom Eidgenössischen Personalamt. Er bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der «Sonntagszeitung».

Mit der angepassten Richtlinie werde zudem sichergestellt, dass die Arbeitszeitregelung einheitlich in der Bundesverwaltung umgesetzt werde. Ein weiterer Faktor, der zur Lockerung beitrug, dürfte zudem die moderne Technik wie etwa mobiles Internet sein.

Wie viele Bundesangestellte künftig im Zug auf dem Weg ins Büro arbeiten dürfen, kann Jagtap nicht abschätzen. Er betonte jedoch: «Die neue Regelung ist kein Automatismus.» Die Entscheidungskompetenz für die Umsetzung liege immer noch bei den einzelnen Verwaltungseinheiten und den direkten Vorgesetzten. Es handle sich zudem um eine sogenannte «Kann-Bestimmung».

29. Dezember 2019, 19:30
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Kommentare

  • Reinhard Ritz, Niederwald - vor 5 Jahre ↑6↓6

    Sind die noch bei Trost?

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