Justiz | Auslieferung muss noch entschieden werden
Bundesgericht bestätigt Inhaftierung von 'Ndrangheta-Mitglied
Ein Ende 2017 im Kanton Zürich festgenommener mutmasslicher 'Ndrangheta-Angehöriger ist zurecht im Hinblick auf seine Auslieferung inhaftiert worden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen. Über die Auslieferung an Italien muss noch entschieden werden.
Das mutmassliche Mitglied der 'Ndrangheta war am 4. Dezember 2017 in Zürich festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt worden, wie dem am Dienstag veröffentlichten Bundesgerichtsurteil zu entnehmen ist.
Gegen den 31-jährigen Mann war 2016 in Reggio Calabria ein Verfahren wegen Zugehörigkeit zu einer kriminellen mafiaähnlichen Organisation eröffnet worden. Gestützt darauf hatten die italienischen Behörden seine Auslieferung beantragt und den Mann im Schengen-Informationssystem ausgeschrieben.
Am 4. Dezember 2017 wurde der Verdächtigte von der Zürcher Kantonspolizei festgenommen, in einer gemeinsamen Operation mit den italienischen Carabinieri. Einer Auslieferung im vereinfachten Verfahren widersetzte sich der Untersuchungshäftling.
Der Betroffene reichte eine Beschwerde gegen seine Inhaftierung ein, die nun aber abgelehnt wurde. Er hatte vergeblich geltend gemacht, dass vom Bundesamt für Justiz elementarste Verfahrensgrundsätze und das Recht auf anwaltschaftlichen Beistand von Anfang an verletzt worden seien.
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