5G | Strengere Anlagegrenzwerte für Wohnungen, Schulen, Spitäler oder Büros

Bundesrat hält Mobilfunk-Grenzwerte für ausreichend

Bundesrat: Schadenersatz wegen Gesundheitsschädigung könnte verlangt werden, sofern der Nachweis des Schadens durch die Mobilfunkstrahlung gelingt. Nicht aber für frühere Fälle, wenn neue Erkenntnissen zur Schädlichkeit erst später vorliegen.
1/1

Bundesrat: Schadenersatz wegen Gesundheitsschädigung könnte verlangt werden, sofern der Nachweis des Schadens durch die Mobilfunkstrahlung gelingt. Nicht aber für frühere Fälle, wenn neue Erkenntnissen zur Schädlichkeit erst später vorliegen.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 23.05.19 0
Artikel teilen

Aus Sicht des Bundesrates genügen die geltenden Grenzwerte für die Strahlung von Mobilfunkanlagen, um das Risiko von Gesundheitsschäden zu minimieren. In der Schweiz gälten strengere Regeln als in den meisten Nachbarstaaten, schreibt die Landesregierung.

Nationalrätin Martina Munz (SP/SH) erkundigte sich im Zusammenhang mit dem Ausbau des Mobilfunks auf die 5G-Technologie. Dadurch werde die Bevölkerung einem weiteren unbekannten Gesundheitsrisiko durch hochfrequente elektromagnetische Felder ausgesetzt, schreibt sie in ihrer Interpellation. Sie wollte wissen, wie der Bundesrat das Risiko einschätzt und wer bei Schäden haftet.

Der Bundesrat schreibt in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme, er nehme die Besorgnis der Bevölkerung sehr ernst. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkenne, dass aussagekräftige Langzeituntersuchungen fehlten. Dem habe der Bundesrat beim Erlass der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung Rechnung getragen.

Er habe für Orte wie Wohnungen, Schulen, Spitäler oder Büros zusätzlich strengere Anlagegrenzwerte festgelegt, welche die Langzeitbelastung an diesen Orten tief hielten. Die Vorschriften seien so festgelegt worden, dass die Strahlung nach heutigem Stand der Wissenschaft keine Gesundheitsschäden infolge Erwärmung des Körpergewebes verursache und auch das Risiko noch ungewisser, langfristiger negativer Auswirkungen minimiert werde.

Zur Haftung hält der Bundesrat fest, Schadenersatz wegen Gesundheitsschädigung könnte gestützt auf verschiedene Gesetzesbestimmungen verlangt werden, sofern der Nachweis des Schadens durch die Mobilfunkstrahlung gelinge.

Würden die Mobilfunkanlagen nach geltenden Vorschriften betrieben, sei davon auszugehen, dass verschuldensabhängige Haftungsbestimmungen auch bei späteren neuen Erkenntnissen zur Schädlichkeit nicht greifen würden, da zum Zeitpunkt der Schadensverursachung keine Sorgfaltspflichtverletzungen vorlägen.

Die drei Telekom-Anbieter Swisscom, Sunrise und Salt hatten im Februar Mobilfunkfrequenzen ersteigert mit dem Ziel, die schnelle 5G-Technologie einzuführen. Im April haben sie damit begonnen.

23. Mai 2019, 17:30
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. Esther Waeber-Kalbermatten ist neue Regierungspräsidentin
  2. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  3. Heimattagung in St. Niklaus
  4. Musikfest in Simplon Dorf
  5. Gewählte, abgewählte und neue Gemeinderäte in der Übersicht
  6. Festnahmen nach Ladendiebstahl in Baltschieder
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Tena MatijevicMartín StephanEnio Karlen
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Bundesrat hält Mobilfunk-Grenzwerte für ausreichend | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Schweiz
    • News-Schweiz
    • Bundesrat hält Mobilfunk-Grenzwerte für ausreichend

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich