Sozialversicherungen | Im Abstimmungsbüchlein ist der Wurm drin

Bundesrat muss Abstimmungserläuterungen erneut korrigieren

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats verlangt eine Stellungnahme zu den Fehlern.
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Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats verlangt eine Stellungnahme zu den Fehlern.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 21.11.18 1

Im Abstimmungsbüchlein zum Urnengang vom 25. November ist der Wurm drin. Die Erläuterungen zu den Sozialdetektiven enthalten einen weiteren Fehler. Der Bundesrat korrigiert diesen in der elektronischen Fassung.

In einer Tabelle werden die Überwachungsmöglichkeiten von Sozialdetektiven mit jenen von Polizei und Nachrichtendienst verglichen. In der Bildlegende steht zu den Aufgaben des Nachrichtendienstes: "Terrorismus und gewalttätigen Extremismus bekämpfen."

Das ist unzutreffend: Der Nachrichtendienst des Bundes darf bei gewalttätigem Extremismus keine genehmigungspflichtigen Überwachungsmassnahmen einsetzen. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, den Fehler in der elektronischen Fassung der Erläuterungen zu korrigieren, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Eine Korrektur der gedruckten Fassung ist nicht möglich, da diese schon verschickt ist. Die elektronische Version musste bereits einmal berichtigt werden. Damals ging es um falsche Zahlen zu den Verdachtsfällen bei der IV und zur Zahl der durchgeführten Observationen.

In einem Brief an den Bundesrat verlangt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) eine Stellungnahme zu den Fehlern. Bundeskanzler Walter Thurnherr hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um das Qualitätsmanagement bei den Erläuterungen zu verbessern.

21. November 2018, 14:24
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Kommentare

  • Arthur Heinzmann, Visp - vor 7 Jahre ↑7↓3

    Will man auf die schnelle, dem Volk etwas unterjubeln, so darf man sich nicht wundern, wenn dieses Etwas voller Fehler steckt.

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