Politik | Bundesrat will Geschlechtsänderung auf dem Papier vereinfachen

Weniger Hürden für Transmenschen

Transmenschen. Die Änderung des Geschlechts soll künftig mit einer einfachen Erklärung gegenüber den Zivilstandsbeamten möglich sein, ohne vorgängige medizinische Untersuchung.
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Transmenschen. Die Änderung des Geschlechts soll künftig mit einer einfachen Erklärung gegenüber den Zivilstandsbeamten möglich sein, ohne vorgängige medizinische Untersuchung.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 24.05.18 0
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Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante sollen ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern können. Das schlägt der Bundesrat vor. Ein drittes Geschlecht soll nicht eingeführt werden.

Von der geplanten Gesetzesänderung seien nur wenige Menschen betroffen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Donnerstag vor den Medien in Bern. «Für jene, die betroffen sind, geht es aber um sehr viel.»

Zum einen sind dies Transmenschen. Dabei handelt es sich um Personen, deren Geschlechtsidentität sich vom biologischen Geschlecht unterscheidet. Sie sind fest davon überzeugt, dem anderen Geschlecht zuzugehören.

Zum anderen geht es um Menschen mit einer Geschlechtsvariante, früher auch «intersexuell» genannt. Sie weisen bei der Geburt Merkmale auf, die nicht eindeutig den medizinischen Kategorien «männlich» oder «weiblich» zugeordnet werden können. In der Schweiz kommen rund vierzig Kinder im Jahr so zur Welt.

Einfache Erklärung

Wollen Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht ändern, sollen sie das künftig mit einer einfachen Erklärung gegenüber dem Zivilstandsbeamten tun können. Eine vorgängige medizinische Untersuchung ist nicht notwendig.

Heute sei die Situation für die Betroffenen belastend, hält der Bundesrat fest. Jedes Kind muss nach der Geburt innert drei Tagen mit Namen, Abstammung und Geschlecht beim Zivilstandsamt angemeldet werden.

Kann das medizinische Fachpersonal das Geschlecht des Neugeborenen nicht bestimmen, muss das Kind trotzdem mit einem männlichen oder weiblichen Geschlecht angemeldet werden. Das Geschlecht und der Vorname können später nur in einem administrativen oder gerichtlichen Verfahren geändert werden.

24. Mai 2018, 14:34
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