Justiz | Anwalt hält stationäre Therapie angesichts der Vorgeschichte von "Carlos" für keine zielführende Option
"Carlos" wird ein Fall für das Zürcher Obergericht
Der Anwalt des Zürcher Gewalttäters "Carlos" will das Urteil vom Mittwoch nicht akzeptieren. "Wir werden in Berufung gehen", sagte er gegenüber der "Neuen Zürcher Zeitung". Damit wird der 24-jährige Kampfsportler "Carlos" ein Fall für das Obergericht.
Er sei nicht einverstanden mit den Schuldsprüchen, sagte der Anwalt gegenüber der "NZZ" vom Donnerstag. Zudem hält er eine stationäre Therapie angesichts der Vorgeschichte von "Carlos" für keine zielführende Option. Im Prozess hatte er lediglich eine "angemessene" Freiheitsstrafe gefordert, die sein Mandant mittlerweile ohnehin abgesessen habe.
Das Bezirksgericht hatte den jungen Gewalttäter zu einer stationären, therapeutischen Massnahme verurteilt, auch "kleine Verwahrung" genannt. Dabei wird alle fünf Jahre überprüft, ob die Therapie anschlägt oder ob weitere fünf Jahre notwendig sind.
"Carlos" soll gemäss Bezirksgericht also in eine Therapie, obwohl er sich in der Vergangenheit immer geweigert hatte, eine solche zu absolvieren. Gemäss Gutachten gibt es aber eine "kleine Wahrscheinlichkeit", dass eine Therapie trotzdem anschlagen könnte.
Neues Strafverfahren eröffnet
Diese Chance soll "Carlos" jetzt nutzen - sonst kommt er wohl nie mehr in Freiheit. "Carlos" war angeklagt, weil er zahlreiche Polizisten, Mithäftlinge und Gefängnisangestellte angegriffen hatte.
Neben dem Berufungsprozess am Obergericht wird sich "Carlos" auch noch einem neuen Strafverfahren stellen müssen: Noch während der aktuelle Gerichtsfall in Arbeit war, randalierte er hinter Gittern nämlich weiter. Der Staatsanwalt eröffnete deshalb bereits ein neues Verfahren.
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