Justiz | Oberlandesgericht muss nun entscheiden
Fall von "Gotthard-Raser" geht in die nächste Runde
Der Fall des in der Schweiz verurteilten deutschen "Gotthard-Rasers" geht in die nächste Runde. Das Landgericht Stuttgart war zwar zum Schluss gekommen, dass der Mann nicht in Deutschland ins Gefängnis muss. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft aber Rechtsmittel ein.
Dies sagte ein Gerichtssprecher in Stuttgart (Baden-Württemberg). Damit geht der Fall ans Oberlandesgericht Stuttgart. Zuvor hatten regionale Zeitungen darüber berichtet.
Das Landgericht hatte eine Haft für den Mann in Deutschland nach eigenen Angaben abgelehnt, weil ein Tempoverstoss hierzulande keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit ist, für die man nicht ins Gefängnis muss. Die Anklagebehörde will nach Angaben des Landgerichts aber die Rechtslage geklärt wissen. Damit ist wieder offen, ob die in der Schweiz ausgesprochene Freiheitsstrafe doch in Deutschland vollstreckt wird.
Tessiner Richter hatten den Mann aus Ditzingen bei Stuttgart 2017 in Abwesenheit zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt - davon 18 auf Bewährung. Das Justizdepartement hatte ein "Ersuchen um Vollstreckung der Freiheitsstrafe" nach Baden-Württemberg übermittelt.
Der Mann war 2014 im Tessin mit Tempo 200 über die Autobahn A2 gebrettert. Im Gotthard-Tunnel überholte er zehn Mal und setzte damit laut Anklage das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel. Erst vor dem Ceneri-Tunnel konnte der Raser von der Polizei gestoppt werden. Sein Sportwagen wurde konfisziert.
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