Justiz | Anwalt: Jemandem für ein paar Tage Unterschlupf zu gewähren, reiche für eine Bestrafung nicht aus

Freispruch für Neuenburger Pastor und Flüchtlingshelfer

Dutzende Menschenrechtsaktivisten und Kirchenvertreter brachen bei der Urteilsverkündung am Donnerstag im Gerichtsaal und später auf dem Rathausplatz in Freude aus.
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Dutzende Menschenrechtsaktivisten und Kirchenvertreter brachen bei der Urteilsverkündung am Donnerstag im Gerichtsaal und später auf dem Rathausplatz in Freude aus.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 13.03.20 0

Der evangelische Neuenburger Pastor Norbert Valley, der einem abgewiesenen Asylbewerber aus Togo Unterschlupf gewährt hatte, ist vom Polizeigericht La Chaux-de-Fonds freigesprochen worden. Er habe sich nicht der Förderung eines illegalen Aufenthalts schuldig gemacht.

Valley musste am Donnerstag vor Gericht erscheinen, nachdem er gegen einen Strafbefehl Rekurs eingereicht hatte. Die Strafe für den 65-jährigen Geistlichen war im August 2018 zu einer Geldstrafe von 1000 Franken und zur Zahlung der Verfahrenskosten von 250 Franken verurteilt worden. Der für sein soziales Engagement bekannte Pastor war der Ansicht, dass diese Verfügung im direkten Widerspruch zu seinem Gewissen und seinen Überzeugungen stand.

Valleys Anwalt argumentierte unter anderem mit der bisherigen Rechtsprechung. Laut einem früheren Entscheid des Bundesgerichts muss man für eine Verurteilung wegen Erleichterung des illegalen Aufenthalts Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung während einer bestimmten Dauer beherbergen. Jemandem für ein paar Tage Unterschlupf zu gewähren, reiche für eine Bestrafung nicht aus.

Nur sporadisch Hilfe geleistet

Nach Ansicht des Einzelrichters hat der Angeklagte nur sporadisch Hilfe geleistet. Zwischen 2016 und 2017 bestand diese aus gelegentlichen Unterkünften und der Bereitstellung von Lebensmitteln im Kühlschrank einer Kirche.

Dutzende Menschenrechtsaktivisten und Kirchenvertreter brachen bei der Urteilsverkündung am Donnerstag im Gerichtsaal und später auf dem Rathausplatz in Freude aus.

13. März 2020, 08:30
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