Verkehr | BLS mit neuen Regelungen für Vater- und Mutterschaftsurlaub
Gewerkschaften und BLS einigen sich auf GAV-Anpassungen
Die Gewerkschaften und das Bahnunternehmen BLS haben sich auf inhaltliche Anpassungen des geltenden Gesamtarbeitsvertrages (GAV) geeinigt. Neu sind unter anderem ein Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen und ein Mutterschaftsurlaub von 18 Wochen im GAV verankert.
Aufgrund der geänderten Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und deren Verordnung, die durch den Bundesrat im Sommer 2018 verabschiedet werden, veränderten sich gesetzliche Rahmenbedingungen der Arbeitszeit, schreiben die Gewerkschaften SEV, Transfair und VSLF sowie die BLS am Mittwoch in einem gemeinsamen Communiqué.
Gemeinsam habe man die konkreten Auswirkungen auf den GAV geprüft und die Verträge entsprechend angepasst. Neue Regelungen vereinbart wurden dabei für den Vater- und Mutterschaftsurlaub, aber auch zur Flexibilisierung der Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen, für Ruhesonntage sowie für Pausen oder die Ausdehnung des Nachtdienstzuschlages sowie die Neureglung des Nachtdienstzuschlages für das Lokpersonal.
Von den verschiedenen Anpassungen können bei der BLS nach Gewerkschaftsangaben rund 3000 Beschäftigte profitieren. Gewerkschaften und BLS lobten das konstruktive Gesprächsklima.
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