Justiz | Hunde qualvoll verendet

Halterin vom Gericht freigesprochen

Zwei der drei verendeten Hunde waren belgische Schäferhunde. (Symbolbild)
1/1

Zwei der drei verendeten Hunde waren belgische Schäferhunde. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Quelle: SDA 09.10.19 0
Artikel teilen

Das Gericht hat am Mittwoch in Burgdorf eine Hundehalterin vom Vorwurf der Tierquälerei und des Betrugs freigesporchen. Das Urteil fiel nach dem Grundsatz "Im Zweifel für die Angeklagte".

"Der Freispruch erfolgt nicht, weil wir von Ihrer Unschuld überzeugt sind", betonte der Gerichtspräsident in dem am Mittwochnachmittag eröffneten Urteil. Vielmehr fehle es an den nötigen Beweisen für eine Schuld.

Die Hundehalterin aus dem Oberaargau folgte der Urteilsbegründung unter Tränen. Ob die Frau nun aber letztlich Opfer oder Täterin ist, bleibt bei einem Freispruch nach dem Grundsatz "in Dubio pro reo" offen.

Die Vorwürfe gegenüber der zierlichen Hundehalterin wogen schwer: Sie war angeklagt, ihren Jagdterrier "Franky" und den beiden Malinois "Hidalgo" und "Dart" qualvoll getötet zu haben. Zuerst sollen die Hunde Rattengift bekommen haben und dann Köder mit Rasierklingen und Stecknadeln. Auch eine Notoperation konnte die Hunde nicht mehr retten.

Die junge Frau bestritt die Vorwürfe stets vehement. Ihr Verteidiger sprach gar von "einem Skandal", dass die Frau als Täterin vor Gericht erscheinen müsse. Sie sei vielmehr das Opfer. Die mutmasslichen Täter hingegen würden wohl die Gerichtsverhandlung mit einem breiten Grinsen zur Kenntnis nehmen.

Aus Sicht der Verteidigung hatten es sich die Ermittler zu einfach gemacht und sich "mit Tunnelblick" auf seine Mandantin eingeschossen. Natürlich habe die junge Frau damals hohe Schulden gehabt und sei wohl mit ihren drei nicht einfachen Hunden an ihre Grenzen gestossen.

Doch wäre sie wohl kaum mit den schwer verletzten Tieren spätabends noch in eine Tierklinik gefahren für eine Notoperation, wenn sie ihre Hunde getötet hätte.

Die Anwältin des kantonalen Veterinärdienstes hingegen forderte für die Angeklagte eine angemessene Strafe und die Auferlegung der Verfahrenskosten. Direkte Beweise konnte die Anklage nicht vorbringen. Aber es gebe eine ganze Reihe von Indizien, die den unzweifelhaften Schluss zuliessen, dass die Frau ihre Hunde qualvoll getötet habe, um an Geld zu kommen.

Viele Spenden

Die Hundehalterin hatte nach dem Tod ihrer drei Tiere in den Sozialen Medien einen Spendenaufruf platziert, um die Kosten für die Notoperation aufzutreiben und Opfern in einer ähnlichen Situation zu helfen. Das Mitleid war gross und so kamen laut Überweisungsbeschluss rund 19'000 Franken zusammen. Von dem Geld bezahlte sie auch Autoreparaturen und Zahnarztkosten.

Die Rechtsvertreterin der Veterinärbehörden gab auch zu bedenken, dass der Vater der Hundehalterin den Ermittlern berichtete, er habe einmal eine Nadel in einem Pouletstück gefunden, das seine Tochter gekocht habe.

Weiter ging die Anwältin auf das Verhalten der jungen Frau nach dem Tod der Hunde ein. In den Medien habe sie sich als Opfer präsentiert und den unbedingten Wunsch geäussert, dass die Täterschaft gefunden werde. Doch mit der Polizei zusammenarbeiten, habe die Frau nicht gewollt.

Die junge Frau habe die Angewohnheit, spontan zu entscheiden, ohne die Folgen zu bedenken. So habe sie sich in die Schulden geritten. Auch der Tod der Hunde sei ein solch spontaner, unüberlegter Entscheid gewesen.

Keine ausreichenden Indizien

Das Gericht liess in der mündlichen Urteilsbegründung deutliche Zweifel an der Unschuld der jungen Frau durchblicken. "Wenn sie das Gefühl haben, hier zu Unrecht vor Gericht zu stehen, dann stimmt das nicht", redete ihr der Gerichtspräsident ins Gewissen. Sie habe mit ihrem Verhalten selber dafür gesorgt, dass sie in den Fokus der Ermittler gerückt sei.

Es sei durchaus vorstellbar, dass sie die Täterin sei, etwa, um sich finanziell zu bereichern. Aber die Vorstellbarkeit alleine reiche nicht aus für eine Verurteilung. Letztlich könne eine andere Täterschaft nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden.

Die drei Hunde hatten in der Nachbarschaft mit ihrem Gebell für Ärger gesorgt. Nachbarn sammelten gar Unterschriften deswegen. Der Frau wurde schliesslich die Wohnung gekündigt.

Entschädigung

Die Polizei habe zwei Nachbarn befragt, aber nicht genauer nachgehakt, betonte der Gerichtspräsident. Auch hier gebe es keine hieb- und stichfesten Beweise. Das Gericht sprach der Hundehalterin eine Entschädigung von rund 5600 Franken zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

09. Oktober 2019, 19:13
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. «Wir hätten lieber längerfristige Konzepte, um die Attraktivität des Berufs zu steigern»
  2. Oberwalliser Schäfer triumphieren
  3. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  4. Festnahmen nach Ladendiebstahl in Baltschieder
  5. Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  6. Heimattagung in St. Niklaus
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Tena MatijevicMartín StephanEnio Karlen
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Halterin vom Gericht freigesprochen | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Schweiz
    • News-Schweiz
    • Halterin vom Gericht freigesprochen

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich