Prozess | Wollte dem Opfer die Augen herausreissen
Heirat geplatzt: Verschmähter Mann verletzt Verlobte
Ein verschmähter Mann soll seiner Verlobten schwere Verletzungen zugefügt haben. Ihm wird vorgeworfen, er habe ihr die Augen herausreissen wollen. Am Kantonsgericht St. Gallen hat der 35-Jährige am Montag einen Freispruch gefordert.
Der syrische Staatsangehörige wurde im April 2017 vom Kreisgericht Wil wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter Nötigung sowie wegen Förderns der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts verurteilt. Es bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 39 Monaten und einer bedingten Geldstrafe. Das Gericht ordnete Landesverweisung und das Ausschreiben im Schengener Informationssystem an.
Gegen dieses Urteil legte der Beschuldigte Berufung am Kantonsgericht St. Gallen ein. Er habe seine Heimat verlassen müssen, weil er aus politischen Gründen für kurze Zeit im Gefängnis gewesen sei, sagte der 35-Jährige am Montag vor Gericht.
Weiter berichtete er, dass seine Eltern eine Heirat mit einer Landsfrau arrangiert hätten. In der Heimat habe in seiner Abwesenheit ein Hochzeitsfest stattgefunden. Der Schwiegervater habe danach die Reise seiner Tochter nach Deutschland zu Verwandten organisiert.
Der Beschuldigte holte seine Verlobte in Frankfurt ab und brachte sie in die Schweiz, obwohl ein entsprechendes Gesuch um Familiennachzug abgewiesen worden war. Nach einigen Tagen in der Schweiz stellte sie einen Asylantrag und lebte in einem Asylzentrum im Kanton St. Gallen.
Kontrolle verloren
Zum Streit zwischen den Verlobten kam es offenbar, als die Frau dem Beschuldigten eröffnete, sie wolle ihn nun doch nicht heiraten. Er habe ihr gesagt, dass er sie liebe, erzählte der Syrer. Als sie ihn trotzdem habe verlassen wollen, habe er das Geld zurückgefordert, dass er für die arrangierte Ehe habe bezahlen müssen.
Sie habe ihn beschimpft, erniedrigt und angespuckt. Darauf habe er die Kontrolle verloren und sie geschlagen. Dabei habe es sich aber nur um eine Ohrfeige gehandelt. Der Vorwurf, er habe ihr die Augen eindrücken oder herausreissen wollen stimme nicht.
Seine Verteidigerin plädierte auf Freispruch sowie das Absehen von der Landesverweisung. Sie stellte mehrere Beweisanträge. So seien mehrere Personen zu befragen, die zwischen den beiden vermittelt hätten und darüber Auskunft geben könnten, wie belastend die Situation für den Beschuldigten gewesen sei.
Es sei keineswegs erwiesen, dass der Beschuldigte seine Verlobte schwer an den Augen verletzt habe. Ihr Mandant dürfe nicht in seine Heimat abgeschoben werden, da dort sein Leben stark gefährdet sei.
Opfer fast erblindet
Der Staatsanwalt verlangte die Abweisung der Berufung und eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 3,5 Jahre. Zwei Zeuginnen hätten den Vorfall bestätigt. Die versuchte schwere Körperverletzung sei zudem auch durch das Verletzungsbild erwiesen. Es habe die Gefahr bestanden, dass die Frau erblinde. Das Urteil des Kantonsgerichts steht noch aus.
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