Bundesgericht | Oberstes Gericht bestätigt Entscheid des Bundesamtes für Gesundheit

Beschwerde Minderjähriger gegen «Love-Life»-Kampagne abgewiesen

Minderjährige sind nicht berechtigt, gegen die "Love-Life"-Kampagne des Bundes Beschwerde zu führen.
1/1

Minderjährige sind nicht berechtigt, gegen die "Love-Life"-Kampagne des Bundes Beschwerde zu führen.
Foto: zvg

Quelle: SDA 04.07.18 0
Artikel teilen

Minderjährige sind nicht berechtigt, gegen die "Love-Life"-Kampagne des Bundes Beschwerde zu führen. Das Bundesgericht hat einen Rekurs von 35 Kindern und Jugendlichen abgewiesen und damit einen entsprechenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.

Im Mai 2014 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seine Kampagne "Love Life- Bereue Nichts" zur Prävention gegen die Immunschwächekrankheit HIV gestartet. Nur wenige Monate später haben die 35 Kinder und Jugendliche, die von ihren Eltern vertreten werden, dagegen beim BAG eine Beschwerde eingereicht und die Einstellung der Kampagne gefordert.

Das BAG trat auf die Beschwerde nicht ein, worauf die Gruppe den Fall an das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen weitergezogen hat. Bereits die St. Galler Richter haben entscheiden, dass die Kinder und Jugendlichen, beziehungsweise ihre gesetzlichen Vertreter nicht berechtigt sind, Beschwerde zu führen.

Diesen Entscheid hat nun das Bundesgericht in Lausanne bestätigt. In ihrem Urteil von Mitte Juni, das am Mittwoch publiziert wurde, bezeichnen die Bundesrichter die "Love-Life"-Kampagne als Handlung einer Behörde. Ein solcher Akt müsse Rechte einschränken oder zu einem Zwang führen, um juristisch auf den Prüfstand gestellt werden zu können.

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Vor den Bundesrichtern haben sich die Beschwerdeführer auf den Artikel 11 der Bundesverfassung berufen, der Kindern und Jugendlichen ein besonders Schutzbedürfnis garantiert. Die Richter haben sich nun gefragt, ob die Kampagne des BAG von 2014 Kinder und Jugendliche erotisierenden und sexualisierenden Einflüssen aussetze, die über das übliche Mass hinaus gehen.

Die Bundesrichter kamen zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall sei: "Im öffentlichen Raum sind Kinder und Jugendliche heutzutage unweigerlich mit stark sexualisierten Darstellungen und erotischen Inhalten konfrontiert. Es ist vernünftigerweise unmöglich, sie davon fernzuhalten."

Darüber hinaus seien die Bilder und Videos der Kampagne weder pornografisch, noch gäben sie sexuelle Praktiken wieder oder enthielten sexuell aufgeladene Botschaften, argumentierten die Bundesrichter. Die gezeigten Paare scherzten, umarmten sich und drückten Freude aus. Allerhöchstens könne man den sexuellen Akt vermuten.

Deshalb seien die gezeigten Darstellungen nicht Teil dessen, wovor die jugendliche Öffentlichkeit geschützt werden müsse, folgert das Bundesgericht. Mit einer angemessenen Erziehung seien Jugendliche in der Lage, das Gezeigte entsprechend zu deuten. Die Bedingungen für eine Verfügung gegen das BAG seien demnach nicht erfüllt. (Urteil 2C_601/2016 vom 15. Juni 2018)

Weiterzug nach Strassburg erwogen

Die Beschwerdeführenden, hinter denen die EDU Schweiz oder Organisationen wie "Christen für die Wahrheit" und die Stiftung Zukunft CH stehen, erwägen nun, das Bundesgerichtsurteil an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterzuziehen, wie es in einer Mitteilung von Mittwoch heisst.

Sie gehen davon aus, dass die Bildsprache der in der Kampagne gezeigten sexuellen Handlungen von homo- und heterosexuellen Paaren die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen - insbesondere von Mädchen- gefährden können.

Abweichend von dem Ziel, das die Kampagne zum Schutz vor Geschlechtskrankheiten auffordern solle, "musste sie allerdings verstanden werden als Aufforderung zu einer rein lustbetonten Sexualität", so die Beschwerdeführenden. Ihr Fazit: Der Bundesgerichtsentscheid stütze "Behördenwillkür anstatt Jugendschutz".

04. Juli 2018, 12:11
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. «Wir hätten lieber längerfristige Konzepte, um die Attraktivität des Berufs zu steigern»
  2. Oberwalliser Schäfer triumphieren
  3. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  4. Festnahmen nach Ladendiebstahl in Baltschieder
  5. Aufstand der Bauern im Lötschental
  6. Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Tena MatijevicMartín StephanEnio Karlen
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Beschwerde Minderjähriger gegen «Love-Life»-Kampagne abgewiesen | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Schweiz
    • News-Schweiz
    • Beschwerde Minderjähriger gegen «Love-Life»-Kampagne abgewiesen

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich