Krankenkasse | Prämienverbilligungen: Nach Ultimatum von SP Schweiz
Kantone prüften ihre Praxis
Das Bundesgericht hatte Ende Januar den Kanton Luzern rückwirkend dazu verpflichtet, tausenden von Familien Prämienverbilligungen auszubezahlen, weil dieser 2017 das anspruchsberechtigte Einkommen zu tief angesetzt hatte. Geklagt hatte die SP Luzern. Die SP Schweiz hat daraufhin den Kantonen ein Ultimatum gesetzt, ihre Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung zu überprüfen. Ansonsten würde analog zu Luzern eine Klage folgen.
An der Medienkonferenz vom Dienstag erläuterte SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi das vorläufige Resultat dieser Drohung. So habe der Kantonsrat St. Gallen eine Erhöhung des Prämienvolumens um mindestens 12 Millionen beschlossen und eine Motion für eine Gesetzesanpassung überwiesen.
Erhöhung im Wallis
Im Wallis habe die Regierung entschieden, die Prämienverbilligung für 3200 Kinder und Jugendliche in Ausbildung zu erhöhen. Die neue Obergrenze für den Erhalt von Prämienverbilligung steige zudem von 58'500 auf 76'000 Franken.
Die Regierung des Kantons Neuenburg habe kommuniziert, dass sie Mittel für die Prämienverbilligung um 3,5 Millionen erhöhen will. Die Obergrenze für deren Erhalt für ein Paar mit einem Kind werde von 72 auf 84 Prozent des Medianeinkommens, also auf 79'068 Franken, erhöht (vorher 62'316 Franken). Die Regierungen in Solothurn, Zürich und Bern hätten angekündigt, ihre Ansätze zu überprüfen.
In den Kantonen Aargau und Appenzell Ausserrhoden sei eine Petition respektive eine Interpellation eingereicht worden. In Glarus und Appenzell Innerrhoden seien Gespräche und Vorstösse am Laufen. Anträge für die jeweiligen Landsgemeinden im Frühling seien in Vorbereitung. In weiteren Kantonen seien Vorstösse eingereicht worden.
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