Medien | Mittel sollen zweckgebunden eingesetzt werden

Leuthard will zweckgebundene Unterstützung der sda sicherstellen

Die sda sei ein privates Unternehmen ohne gesetzlich verankerten Service-public-Auftrag, so Medienministerin Doris Leuthard.
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Die sda sei ein privates Unternehmen ohne gesetzlich verankerten Service-public-Auftrag, so Medienministerin Doris Leuthard.
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Quelle: SDA 05.03.18 0
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Medienministerin Doris Leuthard will sicherstellen, dass die geplanten zwei Millionen Franken an die Nachrichtenagentur sda zweckgebunden eingesetzt werden. Garantieren soll dies eine Leistungsvereinbarung mit entsprechenden Mechanismen, wie Leuthard im Nationalrat erklärte.

Die Bundesrätin bekräftigte am Montag in der Fragestunde des Nationalrates, dass die sda künftig maximal zwei Millionen Franken aus dem Gebührentopf erhalten soll. Das hatte der Bundesrat in einer Verordnungsrevision vorgeschlagen.

Zweck dieser Massnahme sei allerdings nicht die Unterstützung der sda oder ihrer Aktionäre, sondern der Bezug konkreter journalistischer Leistungen durch die gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen, stellte Leuthard im Rat klar. Geregelt werden soll dies in einer Leistungsvereinbarung. Darin seien Mechanismen vorgesehen, die den zweckgebundenen Einsatz der Mittel sicherstellten, so Leuthard.

Journalistische Qualität

Die sda spiele eine wichtige Rolle für die journalistische Qualität in der schweizerischen Medienlandschaft. Allerdings sei sie ein privates Unternehmen ohne formellen, gesetzlich verankerten Service-public-Auftrag.

Leuthard rief in Erinnerung, dass die Bundeskanzlei im Namen des Bundes einen Dienstleistungsvertrag mit der sda habe. Die Bundeskanzlei prüfe laufend, ob die Nachrichtenagentur die Leistungsvereinbarung einhalte.

Erkundigt hatten sich Matthias Aebischer (SP/BE), Silva Semadeni (SP/GR) und Marco Romano (CVP/TI).

Massiver Stellenabbau

Die sda hatte im Januar einen Abbau von 36 der 150 Stellen angekündigt. Die Geschäftsleitung begründete diesen Schritt mit den Einnahmeverlusten. Die Redaktion wehrte sich gegen den Stellenabbau und trat in einen viertägigen Streik.

Die folgenden Gespräche zwischen dem Verwaltungsrat und der Redaktionskommission brachten kein Ergebnis. Der Verwaltungsrat rief daher das Staatssekretariat für Wirtschaft zur Schlichtung an. Die Belegschaft entschied darauf, den Streik sistiert zu lassen. Vom Verwaltungsrat erwartet die Redaktion, dass die Kündigungsfristen für bereits ausgesprochene Kündigungen während des Verfahrens unterbrochen bleiben.

05. März 2018, 16:15
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