Justiz | Nach Messer-Vorfall
Minderjähriger wegen Drohung verurteilt
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines zur Tatzeit 15-Jährigen Nidwaldners wegen Drohung bestätigt, der mit einem Messer auf seinen Lehrer losging. Die Jugendanwaltschaft plädierte vergeblich auf versuchten Mord. In einem Nebenpunkt wurde ihre Beschwerde in Lausanne jedoch gutgeheissen.
So muss die Zeit, die der Minderjährige in einer stationären Beobachtungseinrichtung verbrachte, nur "angemessen" an seine unbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr angerechnet werden.
Die Vorinstanz hatte die Untersuchungshaft von 96 Tagen und die 302 Tage in der Beobachtung angerechnet. Für die sogenannte Überhaft von 33 Tagen hatte das Nidwaldner Obergericht dem Minderjährigen eine Entschädigung von 660 Franken zugesprochen.
Unterschiedliche Bedingungen
Weil die Verhältnisse während der Beobachtungszeit nicht durchgehend mit den gleichen Einschränkungen verbunden waren, wie sie bei einer Untersuchungshaft herrschen, müssen diese Tage nicht umfassend an die Freiheitsstrafe angerechnet werden. Dies hat das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.
Insbesondere die Wochenenden, die der junge Mann zu Hause verbringen durfte und die Tage, an denen er aus der Beobachtungseinrichtung entwichen war, sind gemäss Lausanner Richtern nicht anzurechnen. In diesem Punkt haben sie die Beschwerde der Jugendanwaltschaft des Kantons Nidwalden gutgeheissen.
In Bezug auf die Straftat geht das Bundesgericht von Drohung und nicht von versuchtem Mord aus. Es stützt die Sicht des Obergerichts des Kantons Nidwalden, wonach der Verurteilte die Schwelle zu einem versuchten Mord nicht überschritt.
Der damals 15-Jährige stand gemäss Urteil mit dem Messer vor seinem Ausbildner, zögerte aber zuzustechen. Aus den Befragungsprotokollen geht hervor, dass er unsicher war, ob er das überhaupt wollte. Mitschüler überwältigten ihn schliesslich, und er liess sich ohne grosse Gegenwehr das Messer abnehmen.
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