Gastgewerbe | Schiedsgericht hat Löhne festgelegt
Mindestlöhne im Gastgewerbe steigen um 0,5 Prozent
Die Mindestlöhne im Schweizer Gastgewerbe steigen ab dem 1. April um rund 0,5 Prozent. Die Sozialpartner gaben am Mittwoch einen entsprechenden Entscheid des Schiedsgerichts bekannt.
Die Arbeitgeberverbände Gastrosuisse und Hotelleriesuisse hatten sich im vergangenen Jahr mit den drei Arbeitnehmerverbänden Unia, Syna und Hotel & Gastro Union nicht auf neue Mindestlöhne einigen können.
In die Verhandlungen gestartet waren die Gewerkschaften mit einer Forderung nach 2 Prozent höheren Mindestlöhnen, die Arbeitgeber mit der Forderung nach einer Nullrunde. Gegen Schluss der Verhandlungen boten die Arbeitgeber 0,2 bis 0,3 Prozent höhere Löhne an. Das war den Gewerkschaften zu wenig. Die Arbeitnehmerseite rief daher das zuständige Schiedsgericht an.
Das Schiedsgericht hat nun die neuen Mindestlöhne festgelegt: Die neuen Mindestlöhne für Mitarbeitende ohne Berufslehre betragen neu 3435 Franken. Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung erhalten einen Mindestlohn von 4849 Franken. Für Praktikanten und Praktikantinnen wurde ein Mindestlohn von 2190 Franken festgelegt.
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