Bundesgericht | Bundesgericht bestätigt Auslieferungsentscheid
Mutmasslicher Mafioso darf an Italien ausgeliefert werden
Ein Ende 2017 im Kanton Zürich festgenommener mutmasslicher 'Ndrangheta-Angehöriger kann an Italien ausgeliefert werden. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Betroffenen nicht eingetreten.
Das italienische Justizministerium ersuchte die Schweiz im Juli 2017 um die Auslieferung des Mannes. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl des Strafgerichts von Reggio Calabria vor. Dem Italiener wird die Beteiligung an der kriminellen Organisation 'Ndrangheta vorgeworfen.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) bewilligte die Auslieferung des Mannes im Januar. Die dagegen eingelegten Rechtsmittel bleiben ohne Erfolg.
Vor Bundesgericht hatte der Betroffene geltend gemacht, dass beim vorinstanzlichen Auslieferungsverfahren elementare Verfahrensgrundsätze verletzt worden seien. So habe er keinen Anwalt der ersten Stunde erhalten.
Das Bundesgericht hält in seinem am Donnerstag publizierten Entscheid fest, beim Auslieferungsverfahren bestehe kein Anspruch darauf, dass von Anfang an ein Anwalt zugegen sei. Diese Regel gelte für ein Strafverfahren, was vorliegend nicht der Fall sei.
Weil die Bedingungen für eine Beschwerde bei einem Auslieferungsentscheid in diesem Fall nicht erfüllt sind, ist das Bundesgericht nicht eingetreten.
Dies hätte es nur tun müssen, wenn es sich um einen besonderen Fall gehandelt hätte oder eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Tragweite zu beantworten gewesen wäre.
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