Bundesstrafgericht | Kein Grund spricht gegen Gutachten
Mutmasslicher Terrorist wehrt sich vergeblich gegen Gutachten
Ein im vergangenen Sommer im Kanton Waadt verhafteter mutmasslicher Al-Kaida-Unterstützer muss sich einem psychiatrischen Gutachten unterziehen. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen.
Der Beschwerdeführer war im Juni 2017 neben zwei weiteren Personen im Kanton Waadt wegen Verdachts der Unterstützung beziehungsweise Beteiligung an einer kriminellen Organisation verhaftet worden. Auch wird ihm vorgeworfen, gegen Artikel 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierung Al-Kaida und Islamischer Staat verstossen zu haben.
Wie aus einem am Mittwoch publizierten Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor geht, griff der Inhaftierte das Gefängnispersonal an. Auch soll er bei den Befragungen durch die Bundesanwaltschaft systematisch geschwiegen haben.
Die Bundesanwaltschaft hat deshalb ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Damit soll unter anderem die Zurechnungsfähigkeit des Mannes überprüft werden, und die Notwendigkeit allfälliger Massnahmen.
Das Bundesstrafgericht hat ausgeführt, dass kein Grund ersichtlich sei, warum der Mann nicht einer Begutachtung unterzogen werden könnte. Der Entscheid ist definitiv und kann nicht weitergezogen werden.
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