Gleichstellung | Knapper Entscheid ist zu erwarten

Nationalrat berät über Massnahmen für Lohngleichheit

Mehrere hundert Personen demonstrierten bei der Nationalen Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung "#Enough 18" am Samstag in Bern.
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Mehrere hundert Personen demonstrierten bei der Nationalen Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung "#Enough 18" am Samstag in Bern.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 24.09.18 0
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Der Nationalrat entscheidet heute Montag über Massnahmen gegen Lohndiskriminierung. Zu erwarten ist ein knapper Entscheid: Die vorberatende Kommission hat zugestimmt, allerdings mit hauchdünner Mehrheit.

In der Sommersession hatte der Nationalrat im Rahmen der Aktienrechtsrevision Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsräte und Geschäftsleistungen grosser börsenkotierter Gesellschaften beschlossen - mit nur einer Stimme Differenz. Ähnlich knapp könnte es nun bei den Lohnanalysen werden.

Folgt der Nationalrat seiner Kommission, müssen grosse Unternehmen künftig prüfen, ob sie Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit gleich viel zahlen. Die Kommission hatte sich mit Stichentscheid der Präsidentin dafür ausgesprochen. Eine Minderheit aus SVP- und FDP-Vertretern beantragt dem Rat, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten.

Lehnt der Rat diesen Antrag ab, hat er zu entscheiden, ab welcher Grösse Unternehmen zu Lohnanalysen verpflichtet sind. Der Bundesrat schlägt eine Schwelle von 50 Angestellten vor. Der Ständerat will Unternehmen erst ab 100 Angestellten verpflichten.

Weniger als 1 Prozent der Firmen

Für diese Schwelle hat sich auch die Nationalratskommission ausgesprochen. Damit würden nicht wie vom Bundesrat vorgesehen 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent aller Arbeitnehmenden erfasst, sondern lediglich 0,85 Prozent der Unternehmen und 45 Prozent aller Arbeitnehmenden. Minderheiten beantragen, dass Unternehmen bereits ab 10 oder 50 beziehungsweise erst ab 250 Angestellten die Löhne analysieren müssen.

Weiter beantragt die Kommission, dass Unternehmen von weiteren Analysen befreit sind, sobald eine Analyse zeigt, dass sie die Lohngleichheit eingehalten haben. Nach dem Willen des Bundesrates müssten Unternehmen die Analyse alle vier Jahre durchführen - unabhängig vom Resultat der letzten Untersuchung.

Anders als der Bundesrat wollen der Ständerat und die Nationalratskommission die Massnahme zudem auf zwölf Jahre befristen. Eine Minderheit will auf eine Befristung verzichten. Falls die Zeit am Montag nicht reicht, entscheidet der Nationalrat am Dienstag über die gesamte Vorlage.

Nach wie vor Lohndiskriminierung

Die Befürworterinnen und Befürworter der Lohnanalysen weisen auf immer noch bestehende Lohnunterschiede hin. Zwar sei der diskriminierende Anteil der Differenz zwischen Männer- und Frauenlöhnen in den letzten Jahren rückläufig. Der Prozess zur Beseitigung der Lohndiskriminierung schreite aber zu langsam voran.

Die Gegnerinnen und Gegner sehen in der Massnahme einen ungerechtfertigten Eingriff in den freien Arbeitsmarkt und warnen vor Aufwand für die Unternehmen. Gemäss einer Studie im Auftrag des Bundes befürworten indes zwei Drittel der Unternehmen staatliche Massnahmen. Die Hälfte jener Unternehmen, die bereits eine Lohnanalyse durchgeführt haben, passte die Löhne an.

24. September 2018, 08:23
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