Nationalrat | Doppelnamen sind seit 2013 nicht mehr zugelassen
Nationalratskommission will Doppelnamen wieder ermöglichen
2013 sind Doppelnamen wie Leutenegger Oberholzer abgeschafft worden. Nun sollen sie wieder eingeführt werden. Die Rechtskommission des Nationalrates hat eine parlamentarische Initiative des Aargauer SVP-Nationalrats Luzi Stamm angenommen.
Mit 17 zu 7 Stimmen sprach sich die Kommission für den Vorstoss aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Stimmt die Schwesterkommission des Ständerates zu, können die Arbeiten für eine Gesetzesänderung beginnen.
Stamm argumentiert, die Doppelnamen seien bestens akzeptiert und beliebt. Viele Brautpaare meldeten den Zivilstandsämtern, sie hätten sich für einen Doppelnamen entschieden - wollten also neben dem eigenen Namen auch jenen des Partners im Familiennamen haben. Die Zivilstandsämter müssten diesen Brautpaaren mitteilen, dass es die Variante Doppelnamen nicht mehr gebe. Das führe zu Enttäuschungen.
Erst sechs Jahre in Kraft
Das aktuelle Namensrecht gilt seit 2013. Jeder Ehegatte behält grundsätzlich seinen Namen. Das Ehepaar kann aber auch einen gemeinsamen Familiennamen wählen - jenen der Frau oder jenen des Mannes. Kinder erhalten entweder den gemeinsamen Familiennamen oder - falls die Eltern verschiedene Namen tragen - einen der Ledignamen.
Doppelnamen wie Leutenegger Oberholzer werden nicht mehr neu zugelassen. So genannte Allianznamen mit Bindestrich hingegen - zum Beispiel Widmer-Schlumpf - sind weiterhin zugelassen, da sie keinen juristischen Wert haben.
Ein Grund für die Revision des Namensrechtes war ein Urteil aus dem Jahr 1994. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam zum Schluss, dass das Schweizer Namensrecht dem Grundsatz der Gleichstellung widerspreche. Ein erster Versuch für eine Revision scheiterte allerdings 2001. Den neuen Anlauf, der zum heutigen Recht führte, initiierte die ehemalige SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL).
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar