Bundesanwalt | Entgegen der Mehrheitsmeinung der Gerichtskommission

Parlament bestätigt Bundesanwalt Michael Lauber im Amt

Der wieder gewählte Bundesanwalt Michael Lauber, links, nimmt am Mittwoch auf der Tribüne des Nationalrats Glueckwünsche von Nicoletta della Valle, Direktorin Fedpol, entgegen.
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Der wieder gewählte Bundesanwalt Michael Lauber, links, nimmt am Mittwoch auf der Tribüne des Nationalrats Glueckwünsche von Nicoletta della Valle, Direktorin Fedpol, entgegen.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 25.09.19 0
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Die Vereinigte Bundesversammlung hat Bundesanwalt Michael Lauber am Mittwoch im Amt bestätigt, allerdings mit knappem Resultat. Lauber erhielt 129 von 243 gültigen Stimmen. Das für die Bestätigung nötige absolute Mehr lag bei 122 Stimmen.

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  • Staatsanwälte-Konferenz fordert Wiederwahl von Bundesanwalt Lauber

Ein knappes Wahlresultat war zu erwarten gewesen. Die SVP- und die FDP-Fraktion hatten sich zwar vorab hinter Lauber gestellt, und auch die SP hatte dies mit knappem Mehr getan. CVP und Grüne hingegen hatten keine Wahlempfehlung gemacht.

Hingegen hatte sich die Gerichtskommission mit 9 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen Laubers Wiederwahl ausgesprochen. Namens der nun obsiegenden Minderheit mahnte Sprecher Christian Lüscher (FDP/GE), es liege in der Verantwortung des Parlaments, bei den Institutionen für Stabilität und Kontinuität zu sorgen.

Lüscher lobte die Arbeit des Bundesanwalts in den vergangenen acht Jahren. Er habe in der Bundesanwaltschaft aufgeräumt und Controllings und Coachings eingeführt. Die Staatsanwälte-Konferenz und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren hätten sich hinter Lauber gestellt, sagte Lüscher. Und im Ausland werde die Bundesanwaltschaft als zuverlässige Partnerin gelobt.

Der Genfer ermahnte das Parlament, Lauber und die Institution Bundesanwaltschaft nicht als Wahlvehikel zu missbrauchen. Nach Lüscher meldeten sich zwei Fraktionssprecher zu Wort.

Kopf der Institution

Die Wiederwahl müsse angesichts der Frage, ob Lauber Fehler gemacht habe, in Zweifel gezogen werden, sagte Ständerat Raphaël Comte (FDP/NE). Es gelte gleichzeitig, die Gewaltenteilung zu wahren. Eine Wiederwahl dürfe daher nur bei schweren Pflichtverletzungen in Erwägung gezogen werden. Heute lägen keine solchen vor.

Comte warnte vor leichtfertigen Entscheiden. "Der Kopf des Mannes ist auch der Kopf der Institution", sagte er. Werde dieser irrtümlich abgeschlagen, lasse sich das nicht rückgängig machen.

Die - unterlegene - Mehrheit der Gerichtskommission hätte Lauber nicht mehr wählen wollen. Das Ansehen der Bundesanwaltschaft sei "massiv geschädigt worden", erklärte Sprecher Lorenz Hess (BDP/BE).

Als Hauptgründe nannte er die informellen Kontakte zwischen Lauber und Gianni Infantino, dem Chef des Weltfussballverbands Fifa, sowie die mangelnde Transparenz bei der Aufarbeitung der Affäre. Hess erinnerte auch daran, das Lauber dazu unkorrekte Angaben gemacht hatte. Erst bei Vorliegen von Indizien habe Lauber ein drittes Treffen mit Infantino zugegeben.

Juristische und persönliche Gründe

Für die Kommission fielen zudem juristische Gründe ins Gewicht. So hatte das Bundesstrafgericht eine Verletzung der Strafprozessordnung durch Lauber festgestellt. Damit seien die Voraussetzungen für eine Nichtwiederwahl gegeben, sagte Hess. Weiter stehe der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung im Raum.

Für die Kommission gibt es auch persönliche Gründe, Lauber nicht zur Wiederwahl zu empfehlen. Dazu gehört die mangelhafte Aufarbeitung. Die Kommission habe zu keinem Zeitpunkt festgestellt, dass Lauber sein Handeln kritisch hinterfragt habe, sagte Hess.

Michael Lauber kann nach der Wiederwahl am 1. Januar 2020 seine dritte Amtszeit antreten; diese dauert bis Ende 2023. Bereits im Sommer bestätigt worden waren die stellvertretenden Bundesanwälte Ruedi Montanari und Jacques Rayroud.

In der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) nahm die Bundesversammlung eine Ersatzwahl vor. Für die zurücktretende Tamara Erez wählte sie die Anwältin Luzia Vetterli mit 225 von 226 gültigen Stimmen.

Gemäss Antrag der Gerichtskommission verfügt Vetterli über Erfahrung im Strafrecht. Als langjähriges Mitglied und Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrats der Stadt Luzern kenne sie die Funktionsweise und die Herausforderungen einer Aufsichtsbehörde aus erster Hand.

Lauber: "Nicht immer einfache Zeit"

Nach seiner Wiederwahl hat Bundesanwalt Michael Lauber am Mittwoch vor den Medien eine sehr knappe Stellungnahme abgegeben. Er bedankte sich beim Parlament für das in ihn gesetzte Vertrauen.

Er werde sich gestärkt aus dieser Wiederwahl einsetzen für eine wirksame und moderne Strafverfolgung auf Bundesebene, sagte er. Gemeinsam mit den Kantonen und weiteren Partnern im In- und Ausland werde er die richtigen Formen finden für die Bekämpfung der Kriminalität des 21. Jahrhunderts.

Lauber bedankte sich bei seiner Familie und seinen Freunden für die Unterstützung in der "nicht immer einfachen Zeit". Dann liess er die wartenden Journalistinnen und Journalisten stehen, ohne auf Fragen einzugehen. Er werde auf die Medien zurückkommen, wenn er etwas zur Umsetzung seiner Ziele zu sagen habe, erklärte er.

Laubers Verhältnis zu den Medien hatte im Zug der Affäre um die Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino und der dadurch ausgelösten Untersuchungen gelitten. Lauber gab den Medien eine Mitschuld für die Debatte über seine Eignung für das Amt als Bundesanwalt.

Auch das Urteil des Bundesstrafgerichts, das ihn im Fifa-Verfahren in den Ausstand schickte, sah Lauber als Folge der medialen Berichterstattung. Das Gericht habe den Anschein einer Befangenheit gesehen - nicht zuletzt unter dem Eindruck der monatelangen Skandalisierung der Treffen in den Medien, hielt Lauber in seiner Stellungnahme gegenüber der Gerichtskommission der Räte fest.

25. September 2019, 11:15
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Chronologie des Falls

Bundesanwalt Michael Lauber ist am Mittwoch knapp wiedergewählt worden - mit 129 von 243 gültigen Stimmen. Das absolute Mehr lag bei 122 Stimmen. Seine Wiederwahl stand auf der Kippe. Im folgenden die wichtigsten Punkte der Ereignisse:

- Anfang Mai 2018: Football Leaks des portugiesischen Hackers Rui Pinto macht unter anderem publik, dass sich Bundesanwalt Michael Lauber und Fifa-Chef Gianni Infantino zwei Mal getroffen haben - zu einem Zeitpunkt, als die Bundesanwaltschaft mehrere Verfahren gegen die Fifa laufen hatte.

- 21. November 2018: Lauber verteidigt seine zwei unprotokollierten Treffen mit Infantino im Jahr 2016. Die Gespräche auf übergeordneter Ebene seien erforderlich gewesen, um Fragen zum Verfahrenskomplex Fussball zu klären.

- 18. April 2019: Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) prüft, ob gegen Lauber wegen einem möglichen dritten Treffen mit Infantino eine Disziplinaruntersuchung nötig ist. Das Treffen soll im Juni 2017 stattgefunden haben.

- 29. April: Lauber will auch im Falle eines Disziplinarverfahrens gegen ihn seine Wiederkandidatur nicht zurückziehen. Dass er ein drittes Treffen mit Infantino verschwiegen haben soll, weist er von sich. "Wir gehen davon aus - aufgrund von internen Papieren, die wir gesichtet haben, wie Agendaeinträge und SMS -, dass es das gegeben hat", sagt Lauber. "Ich erinnere mich aber nicht an das Treffen." Als Erklärung fügte er an, dass solche Treffen für ihn "courant normal" seien.

- 11. Mai Die AB-BA gibt bekannt, dass sie eine Disziplinaruntersuchung gegen Lauber eröffnet habe. Grund dafür sind nicht protokollierte Treffen Laubers mit Gianni Infantino, dem Präsidenten des Fussballverbands Fifa, der in mehrere Verfahren verwickelt ist. Es kam zu zwei Begegnungen im März und April 2016 und zu einer im Juni 2017. Besonders heikel war das zweite Treffen vom 22. April 2016. Gute zwei Wochen vorher hatte die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren wegen verdächtiger TV-Verträge beim europäischen Fussballverband Uefa eröffnet.

- 13. Mai: Lauber steht der Geschäftsprüfungskommission des Parlaments (GPK) Red und Antwort.

- 14.5.: Die Geschäftsprüfungskommissionen stellen sich nicht gegen die Wiederwahl von Lauber. Sie versuchen, die Wogen zu glätten.

- 15. Mai: Die Wiederwahl wird auf Herbst verschoben. Die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung hat einstimmig beschlossen, noch keinen Antrag zur Wiederwahl zu stellen.

- 18. Juni: Die Treffen von Lauber und Infantino widersprechen den Verfahrensregeln, wonach solche Meetings zumindest mit Aktennotizen dokumentiert werden müssen. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona entscheidet deshalb, dass Lauber bei den Untersuchungen im Fussball-Verfahrenskomplex in den Ausstand treten muss.

- 19. Juni: Die Bundesanwaltschaft kommt dem Urteil nach. Die Untersuchung des "Fussballkomplexes" wird ab sofort ausschliesslich durch den Stellvertretenden Bundesanwalt wahrgenommen.

- 2. August: Die AB-BA übernimmt die Leitung der Disziplinaruntersuchung im Fall Lauber.

- 24. August: Lauber geniesst weiter das Vertrauen der Polizei- und Justizdirektoren in den Kantonen. Die Kooperation mit Lauber sei vertrauensvoll und ergiebig, sagt der oberste Justizdirektor Urs Hofmann in einem Interview.

- 4. September: Die Gerichtskommission empfiehlt dem Parlament, Lauber nicht für eine weitere Amtsperiode zu wählen.

- 13. September: Die AB-BA richtet im Zusammenhang mit ihrem Disziplinarverfahren gegen den Bundesanwalt Vorwürfe an Michael Lauber. Dieser habe zwei Personen daran gehindert, an Befragungen teilzunehmen, und die Bundesanwaltschaft gebe angeforderte Dokumente nicht heraus.

- 17. September: Die Fraktionen der SVP und der Grünen haben Lauber angehört. Die SVP unterstützt die Wiederwahl, die Grünen geben keine Wahlempfehlung ab. Auch die CVP-Fraktion macht keine Wahlempfehlung. Die FDP-Parlamentarier hingegen stellen sich hinter Lauber. Am 24. September beschliesst auch eine knappe Mehrheit der SP-Fraktion nach einer Anhörung, Lauber wiederzuwählen. sda

Laubers Tops und Flops

Michael Lauber ist am Mittwoch knapp wiedergewählt worden. Nachfolgend die Tops und Flops, seit er am 28. September 2011 mit glänzendem Resultat zum Bundesanwalt gewählt worden war:

- 2012: Lauber - wegen seines kräftigen Händedrucks "Quetsch" genannt - greift zu Beginn seiner Amtszeit durch: Er optimiert Strukturen und Abläufe, setzt Task Forces ein, um grössere und internationale Fälle voranzutreiben und schliesst ein paar alte Fälle ab. Nach drei Vorgängern mit eher dürftigem Leistungsausweis - Carla del Ponte, Valentin Roschacher und Erwin Beyeler - stellt Lauber das Vertrauen in die Bundesanwaltschaft (BA) wieder her, loben die Medien.

- 2012: Lauber bringt den 2011 wegen fehlender Beweismittel vertagten Hells-Angels-Fall zum Abschluss. Allerdings wenig glorios: Der Ex-Präsident der Hells Angels erhält zwei Jahre bedingt. Statt organisiertes Verbrechen können ihm nur kleinere Delikte nachgewiesen werden.

- 2012: Auch der Fall der Atomschmugglerfamilie Tinner wird nur mit einem zahnlosen Bundesstrafgerichts-Urteil gekrönt: Der Vater wird zu einer bedingten, die beiden Söhne zu unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Ins Gefängnis müssen aber auch sie nicht, da ihnen die Untersuchungshaft angerechnet wird.

- 2014: Die BA ermittelt wegen Korruption im Fall der Vergabe der Fussball-WM 2018 und 2022 gegen die Fifa. Mittlerweile bearbeitet sie ein Konvolut von 25 Strafverfahren gegen den Weltfussballverband.

- 2014 bis heute: Ab April 2014 eröffnet die BA etwa 40 Strafverfahren gegen den brasilianischen Erdölkonzern Petrobras und den ebenfalls in denselben internationalen Korruptionsfall verwickelten Baukonzern Odebrecht wegen Geldwäscherei. In dieser Zeit friert die BA Schweizer Konten ein, beschlagnahmt Millionen und erstattet bis heute 365 Millionen Franken an Brasilien zurück.

- 2015: Hervé Falciani, welcher bei seinem Arbeitgeber, der Privatbank HSBC, Daten von 15'000 Kunden stahl und ins Ausland verkaufte, wird nach langjähriger Vorarbeit der BA 2015 vom Bundesstrafgericht in Abwesenheit verurteilt. Er lebt unbehelligt in Spanien.

- 2016: Die Verurteilung des mittlerweile verstorbenen Finanzjongleurs Dieter Behring wird als grosser Erfolg gewertet.

- 2016: Ebenso die Verurteilung der vier Iraker, die in Schaffhausen eine IS-Zelle aufzubauen versuchten.

- 2018: Ein Flop ist die eingereichte Klage der BA gegen 13 Tamil Tigers: Das Bundesstrafgericht spricht sie frei. Die BA hat nun Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.

- 2019: Ganz ähnlich verlaufen die Bemühungen der BA gegen die Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats (IZRS), Nicolas Blancho und Qaasim Illi, wegen unerlaubter Propaganda für Al Kaida. Das Bundesstrafgericht spricht sie frei, die BA zieht ans Bundesgericht weiter.

- 2019: Das Verfahren gegen das letzte Frauenfelder 'Ndrangheta-Mitglied, das nicht nach Italien ausgeliefert werden kann, muss mangels Beweisen eingestellt werden. sda

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