Verkehr | Ausschwenken und Wiedereinbiegen bleibt weiterhin untersagt
Rechtsvorbeifahren auf Autobahn - Rechtsabbiegen bei Rot für Velos
Auf Autobahnen soll das Rechtsvorbeifahren erlaubt sein, und Velofahrende sollen bei Rot rechts abbiegen dürfen: Mit diesen und weiteren Punkten will der Bundesrat den Verkehr verflüssigen. Am Mittwoch hat er die Vernehmlassung dazu eröffnet.
Die Änderung der Verkehrsregeln trägt Forderungen des Parlaments Rechnung. Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen bedeutet nicht Rechtsüberholen, führt der Bundesrat aus. Ausschwenken und Wiedereinbiegen bleiben untersagt. Erlaubt ist lediglich das Vorbeifahren, wenn der Verkehr auf der Überholspur langsamer unterwegs ist als jener auf der Normalspur.
Damit kann die Strassenfläche besser genutzt werden. Ausserdem reduziert die Massnahme den Spurwechsel und erhöht damit die Verkehrssicherheit.
Die Änderungen für den Verkehr auf Autobahnen beinhalten auch eine Lockerung des Tempolimits für Autos mit Anhänger. Personenwagen mit Wohnwagen oder Pferdeanhängern sollen künftig auf Autobahnen und -strassen 100 statt 80 km/h schnell verkehren dürfen.
Rettungsgasse wird Pflicht
Die Bildung einer Rettungsgasse soll neu zur Pflicht werden. Die Rettungsdienste haben oft Mühe, zwischen den stehenden Autos hindurch zum Unfallort zu gelangen. Die Vorschrift ist für Autobahnen und Autostrassen mit mindestens zwei Fahrstreifen gedacht.
Die Fahrzeuge sollen im Schritttempo eine freie Gasse bilden, und zwar auf dem äussersten linken und dem direkt daneben liegenden rechten Fahrstreifen.
Eine weitere Pflicht wird nach den Vorschlägen des Bundesrates der Reissverschluss vor einem Spurabbau etwa wegen eines Baustelle. Auch dies dient der besseren Auslastung und der Verkehrsverflüssigung.
Rechtsabbiegen für Velos
Velofahrerinnen und Velofahrer sollen künftig auf Kreuzungen trotz Rotlicht rechts abbiegen dürfen, wenn dies so signalisiert ist. Diese Regelung hat sich gemäss Bundesrat in einem mehrjährigen Versuch in Basel bewährt.
Kinder im Vorschulalter sollen zudem mit ihren Velos auf dem Trottoir fahren dürfen. Das soll die Sicherheit der unerfahrensten Verkehrsteilnehmer verbessern.
Nach dem Parlamentsbeschluss vom letzten Jahr, den Alkoholverkauf auf Raststätten zu erlauben, passt der Bundesrat in seinem Vernehmlassungsentwurf die Nationalstrassenverordnung entsprechend an. Nicht betroffen sind Rastplätze: Dort gilt das Verbot weiterhin. Die Kantone müssen zudem auf den Raststätten keine öffentlichen Telefonkabinen mehr unterhalten.
Neues Parksignal für E-Fahrzeuge
Um die Elektromobilität zu fördern, schlägt der Bundesrat ein neues Verkehrsschild vor. Dieses soll Parkplätze für elektrische Fahrzeuge anzeigen. Das Signal "Parkieren gegen Gebühr" soll auf alle Fahrzeuge ausgedehnt werden. Die Gemeinden können damit auch Parkplätze für Motorräder gebührenpflichtig machen.
Im weiteren mistet der Bundesrat die Verkehrsverordnungen auch aus. So sollen Bestimmungen für Tierfuhrwerke und Handkarren dahinfallen, da diese im heutigen Verkehr kaum mehr vorkommen.
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