Zoll | Einheitlicher Steuersatzvon 7.7 Prozent
Reisende können Waren an der Grenze per App anmelden
Wer teure Souvenirs, Vorräte für den Weinkeller oder ausländisches Trockenfleisch im Kofferraum hat, muss nicht mehr an der Grenze anhalten. Ab Ostern können Reisende die Waren per App verzollen.
Damit erübrigt sich für Private das Anstehen und der Papierkrieg am Schalter. Doch die App QuickZoll hat ihre Tücken. Auch günstiger wird es nicht - im Gegenteil.
QuickZoll verrechnet einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 7,7 Prozent. Wer für mehr als 300 Franken Waren importiert, zahlt auf Lebensmitteln, Büchern oder Medikamenten einen Aufpreis. Wer den reduzierten Satz von 2,5 Prozent bezahlten will, muss weiterhin an den Schalter.
Mit QuickZoll können Waren frühestens 48 Stunden vor dem Grenzübertritt angemeldet werden. Es müssen alle mitgeführten Waren angegeben werden, mit Ausnahme von Reiseproviant und persönlichen Gebrauchsgegenständen. Die Freimengen werden automatisch abgezogen. Auch die Umrechnung von Fremdwährung besorgt die App.
Enges Zeitfenster
Beim Grenzübertritt müssen die Abgaben bezahlt sein. Dafür ist eine Kreditkarte nötig. Zudem muss für die Einreise in die Schweiz ein Zeitfenster von zwei Stunden definiert werden. Wer dieses verpasst, muss die Ware am Grenzübergang erneut deklarieren und grundsätzlich ein zweites Mal bezahlen.
In einer Mitteilung vom Dienstag verspricht die eidgenössische Zollverwaltung, dass die Anwendung aufgrund von Kundenrückmeldungen weiterentwickelt und verbessert werden. Dazu dürfte auch der Warenkatalog gehören, der elektronisch verzollt werden kann. QuickZoll funktioniert derzeit nur für Standardverzollungen, beispielsweise für Alkohol, Fleisch oder Tabakwaren.
Auch für Firmenkunden gibt es Verbesserungen. Neu können Beilagen zur Zollanmeldung digital übermittelt werden. Die Änderungen werden im Rahmen des Programms DaziT eingeführt. Mit diesem werden die Dienstleistungen der Zollverwaltung bis 2026 digitalisiert.
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