Energie | Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen
Revidiertes Wasserrechtsgesetz tritt 2020 in Kraft
Das Wasserzinsmaximum bleibt auf dem heutigen Niveau. Der Bundesrat hat das revidierte Wasserrechtsgesetz und eine Verordnung dazu per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
Das Parlament hatte im März beschlossen, das Wasserzinsmaximum auf 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung zu belassen. Der Wasserzins ist eine Abgabe für das Recht, ein öffentliches Gewässer zur Erzeugung von Strom zu nutzen. Die Kantone legen die Höhe fest, doch setzt der Bund ein Maximum.
Die geltende Regelung ist befristet bis Ende 2019. Mit der Gesetzesrevision wird sie nun verlängert. Der Bundesrat wollte ursprünglich ab 2023 ein neues Modell einführen: Das Wasserzinsmaximum sollte aus einem fixen und einem vom Marktpreis abhängigen Teil bestehen.
Für die Jahre 2020 bis 2022 schlug der Bundesrat vor, das Maximum auf 80 Franken zu senken. Als Alternative stellte er zur Diskussion, den Wasserzins nur für jene Kraftwerke zu reduzieren, die klar defizitär sind. In der Vernehmlassung erwies sich eine Senkung aber als nicht mehrheitsfähig.
Im revidierten Gesetz und der Wasserrechtsverordnung wurden auch die Zuständigkeiten des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und des Bundesamtes für Energie präzisiert. Ausserdem erhielt der Bundesrat die Kompetenz zum Abschluss internationaler Vereinbarungen im Bereich Wasserkraftnutzung. Die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen, wie das Uvek in einer Mitteilung vom Freitag schreibt.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar