Prozess | Verurteilter gilt als Querulant
Solothurner Querulant kassiert Gefängnisstrafe von 34 Monaten
Ein 55-jähriger Schweizer, der im Kanton Solothurn wiederholt Behördenvertreter angriff und bedrohte, ist vom Amtsgericht Solothurn-Lebern zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten verurteilt worden. Der Schweizer gilt als Querulant.
Das Amtsgericht sprach den Mann am Mittwoch schuldig unter anderem der mehrfachen einfachen Körperverletzung sowie der Gewalt und Drohung gegen Beamte. Verurteilt wurde er auch noch wegen Sachbeschädigung, Drohung, Beschimpfung, sexueller Belästigung, Hausfriedensbruchs und wegen Ungehorsams gegenüber einer amtlichen Anordnung.
Der Schweizer kassierte neben der unbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten eine Geldstrafe von 90 Tagesansätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 2000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Amtsgericht verhandelte den Fall an drei Tagen.
Der Mann bleibt für die nächsten sechs Monate in Sicherheitshaft, die bereits früher in eine Ersatzmassnahme umgewandelt wurde. Er lebt daher in einer Unterkunft im bernischen Chasseral-Gebiet. Das Gericht verpflichtete den Querulanten, jede Woche einen schriftlichen Rapport über seinen Tagesablauf einzureichen.
Verhalten "nicht tolerierbar"
Wie der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung sagte, wiegen die Vorfälle gegen die Behördenmitglieder schwer. Das Verhalten des Mannes sei "nicht tolerierbar". Ein solches Fehlverhalten dürfe der Staat nicht hinnehmen. Der Mann sei "eine schwierige Person" und "sehr schlau".
Der Gerichtspräsident empfahl dem Verurteilten, Kompromisse im Leben einzugehen: "Schöne wäre es, wenn wir Ruhe hätten, und sie und der Staat ruhig leben könnten."
Gerichtssaal verlassen
Der stämmige Querulant hörte den Ausführungen des Richters genau zu und schüttelte wiederholt den Kopf. Nach 50 Minuten verliess er wütend den Gerichtssaal - und zwei Polizisten folgten ihm. "Ich werde das wieder machen. Das akzeptiere ich nicht", rief er.
Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Mann paranoide und narzistische Züge. Dieser habe das Gefühl, die ganze Welt habe sich gegen ihn verschworen. Der Mann gilt als nicht therapiewillig und nicht therapiefähig.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren sowie eine Busse von 2500 Franken und 385 Tage gemeinnütziger Dienst. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Sein Mandant sei von Behördenvertretern wiederholt provoziert worden.
Attacke im Amtshaus
In der regionalen Medien wird der Verurteilte "Richterbeisser" genannt. Das nicht ohne Grund: Viel Aufsehen erregte der Schweizer am 28. Juni 2016. Im Solothurner Amtshaus wollte ein Gerichtsschreiber des Obergerichts dem Mann eine Gerichtsurkunde aushändigen.
Dieser lehnte die Annahme des Dokumentes ab - und trat den Gerichtsschreiber mit dem Fuss kräftig von hinten gegen das Steissbein und schlug dessen Kopf. Der Angegriffene rettete sich in den Sicherheitsbereich des Amtshauses.
Wenig später griff der Querulant im Treppenhaus einen Oberrichter an und biss diesen in den Daumen. Mit Hilfe weiterer Personen konnte der Mann bis zum Eintreffen der Polizei am Boden fixiert werden, wie es in der Anklageschrift heisst.
Auch bei der späteren Befragung kam es zu Gewaltausbrüchen. Zudem schrieb er einer Staatsanwältin auch Drohungen und sexuelle Belästigungen.
Der Schweizer war bereits früher als Querulant aufgefallen und wohnte Gerichtsverhandlungen bei. Er ist wegen eines Gewaltausbruchs vorbestraft. Er gilt als Sympathisant des Brandstifters der St.-Ursen-Kathedrale in Solothurn.
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